LMG NRW im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht
Bürgerfunk-Novelle tritt zum 01. Juli in Kraft.
Bürgerfunk-Novelle tritt zum 01. Juli in Kraft.
Die LfM hat durch Juni-Rundschreiben nach Auffassung des LBF "unzureichend, wenn nicht sogar falsch" informiert.
Ab sofort nur noch eine Stunde Bürgerfunk und Ende der Minutenförderung.
Der Gesetzesentwurf zur „Qualitätssteigerung in der Medienpolitik und Überwindung von Beratungsresistenz“ (QMPÜB-NW) soll Abhilfe schaffen.
Ein Gesamtpaket, das der Abschaffung der Bürgerbeteiligung am NRW-Lokalfunk gleichkommt.
Überreicht am 30. April an Edgar Moron, den ersten Vizepräsidenten des Landtags.
Der LBF stellt Auszüge aus dem 64-seitigen Papier vor.
Die Sachverständigen verurteilen die vorgesehenen Einschnitte für den Bürgerfunk.