Bürgerfunker in NRW fordern mehr Qualität und Kompetenz in der Medienpolitik. Hintergrund ist die Beschlussempfehlung zur Novelle des Landesmediengesetzes NRW, die der Hauptausschuss des Landtags in der vergangenen Woche (10.05.2007) an das Plenum abgegeben hat. Vorausgegangen war eine Experten-Anhörung, deren Ergebnisse berücksichtigt werden sollten. Allerdings ließen CDU und FDP ihren Gesetzentwurf trotz massiver Kritik der überwiegenden Zahl der 26 Sachverständigen nahezu unverändert.

Dies veranlasste Bürgerfunker zu der Forderung, im Landesmediengesetz müsse ein „Führerschein-Prinzip“ für Medienpolitiker eingeführt werden.
Hierzu soll im Gesetzentwurf zur „Qualitätssteigerung in der Medienpolitik und Überwindung von Beratungsresistenz“ (QMPÜB-NW) im Kern geregelt werden:

(1) Medienpolitik und -gesetzgebung in NRW darf nur von Abgeordneten betrieben werden, die über eine geeignete Qualifizierung verfügen. Das Nähere regelt eine Satzung.

(2) In der Satzung ist festzuschreiben, dass eine geeignete Qualifizierung die erfolgreiche Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen erfordert. Sachkenntnisse in verschiedenen Medienbereichen sind dabei nachzuweisen, insbesondere dann, wenn Abgeordnete an der Beratung und dem Beschluss über gesetzliche (Neu-) Regelungen mitwirken wollen. Die Teilnahme an Lehrgängen der „Deutsche Abgeordnetenakademie“ wird verpflichtend. Ebenso die Teilnahme am begleitenden mehrjährigen Projekt „Qualitätsmanagement Medien-Politik“ (QMP).

Die Bürgerfunker stützen sich bei ihrer Forderung unter anderem auf die Evaluation zur Medienpolitik im zweiten Bericht des Medienrates NRW. Darin heißt es: „Die nordrhein-westfälische Medienpolitik ist schwach aufgestellt – trotz vielfach formulierter Bekenntnisse zum Medienstandort NRW und den besonderen Potenzialen des Landes. Die vom Medienrat befragten Experten nehmen die Medienpolitik in NRW als desinteressiert und defizitär wahr; sie vermissen eine erkennbare politische Auseinandersetzung mit Medienthemen. Da kaum medienpolitisches Handeln sichtbar wird, erscheint die nordrhein-westfälische Medienpolitik der wirtschaftlichen und publizistischen Bedeutung der Medien im Land nicht angemessen.“

Des Weiteren stützen sich die Bürgerfunker auf Erfahrungen im derzeitigen Gesetzgebungsverfahren. Als problematisch sehe man das Phänomen der „Beratungsresistenz“, das gelegentlich dem Bürgerfunk zugeordnet werde, tatsächlich aber bei den derzeitigen medienpolitischen Entscheidern als ausgeprägte Resistenz gegen Sachverstand und Beratung offenkundig geworden sei: In der Anhörung im Landtag wurde jedwede Anregung, Kritik oder Empfehlung der zahlreichen Sachverständigen zur Änderung der Gesetzesvorlage schlicht ignoriert.

„Zuerst erinnerte uns die Machart des Gesetzentwurfs von CDU und FDP an das Vorgehen der Bahn, wenn sie eine Strecke stilllegen möchte“, erklärte ein Bürgerfunker. „Nicht einfach sofort alle Züge streichen. Erst den Fahrplan so ausdünnen, so dass keiner mehr mitfährt. Danach „mangels Nachfrage“ die Strecke unauffällig ganz plattmachen. Wir hielten den Gesetzentwurf für einen gezielten Vorstoß, der Bürgerbeteiligung am Lokalfunk den Garaus zu machen.“

Aber die betreffenden Politiker hätten sich immer wieder von einer solchen Absicht distanziert. Da habe man begonnen, sich ernsthaft Gedanken um deren Befähigung zu machen.

„Wenn man Bürgern demnächst zu einer grottenschlechten Sendezeit auch noch einen „Führerschein“ abverlangt, bevor sie den Mund aufmachen dürfen, können wir doch von den entscheidenden Politikern wohl erst recht einen Nachweis darüber erwarten, dass sie wissen, was sie tun“, so ein anderer Bürgerfunker weiter.

Aus gut unterrichteter Quelle wurde jetzt bekannt, dass sogar eine Beschwerde beim Landesrechnungshof anhängig sei, weil man auf eine „teure“ Experten-Anhörung besser verzichten solle, wenn man deren Empfehlungen von vorneherein in den Wind schreibe. Denn das sei eine Verschleuderung von Steuergeldern.