Der von CDU und FDP vorgelegte Entwurf zur Novellierung des Landesmediengesetzes NRW stieß bei der Anhörung von Sachverständigen am 27. März 2007 im Hauptausschuss des Düsseldorfer Landtags auf breite Ablehnung. Die große Mehrheit der 26 Vertreter verschiedener Spitzenverbände, Wissenschaftler und Bürgerfunker kritisierten den Entwurf der Regierungskoalition als Streichungsmanifest von Bürgerbeteiligung und forderten entschieden Nachbesserungen in der weiteren parlamentarischen Beratung bis hin zur kompletten Rücknahme der Novelle.

Die Sachverständigen verurteilten die vorgesehenen Einschnitte für den Bürgerfunk sowie die Abschaffung von Medienrat und Medienversammlung grundlegend und in vielen Einzelpunkten.

Der Landesverband der Volkshochschulen NRW kritisierte, dass bei den geplanten Bürgerfunk-Einschnitten keinerlei Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Beteiligten im Lokalfunksystem stattfinde, sondern lediglich die Betreiberseite mit ihren gewinnwirtschaftlichen Interessen bedient werde.

Auch aus den Reihen der Wissenschaftler kam deutliche Kritik. So nutzte unter anderem Prof. Dr. Helmut Volpers, Autor der oft zitierten Studie zum Bürgerfunk in NRW, die Gelegenheit, „Über- und Fehlinterpretationen“ seiner Studie zu kritisieren.

Einzig die Vertreter der Lokalradios und des Rahmenprogramms radio NRW fanden positive Worte für das Gesetzesvorhaben. Kaum verwunderlich, denn schließlich folgt die Landesregierung mit den Bestimmungen des geplanten Landesmediengesetzes weitgehend den Forderungen der Zeitungsverleger und Chefredakteure im Bestreben um Gewinnmaximierung im kommerziellen Lokalfunk. Doch selbst in den Reihen der Veranstaltergemeinschaften bröckelt die Zustimmung. So sagte zum Beispiel Eckhard Löser, Vorsitzender der Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk Essen e. V., zur angestrebten Qualitätsverbesserung der Bürgerfunkbeiträge: „Diesem Anspruch wird der Gesetzentwurf nach meiner Auffassung im Wesentlichen nicht gerecht. Weder dient er einer besseren Beteiligung der Bürger am Lokalfunk, noch verbessert er deren Chancen zum Erwerb von Medienkompetenz.“

Eine grundlegende Kritik von ehemaligen Mitgliedern des Medienrates lautete, dass der Gesetzentwurf die eigentlichen aktuellen medienpolitischen Regelungsaufgaben angesichts der bevorstehenden Digitalisierung des Rundfunks außer Acht lasse.

„Stattdessen demontiert man den Bürgerfunk als funktionierendes System der Bürgerbeteiligung mit unzeitgemäßen restriktiven Beschränkungen und Reglementierungen. Dies kann in einer Zeit, in der Bürger als Medienrezipienten zunehmend Mitgestaltung praktizieren und einfordern, nur als rückwärtsgewandt bezeichnet werden. Wir erwarten von der Regierungskoalition, dass sie aufgrund der fundierten Kritik der Sachverständigen entsprechende Veränderungen am Gesetzentwurf vornimmt und eine solche Anhörung nicht zur bloßen parlamentarischen Pflichtübung ohne Auswirkungen auf den weiteren Entscheidungsprozess degradiert“, so Jürgen Mickley vom Landesverband Bürgerfunk NRW e. V.

Der Landesverband Bürgerfunk wird in Kürze eine Pressekonferenz zu den Ergebnissen der Anhörung durchführen.

Ein Protokoll der Anhörung mit einer Mitschrift aller Redebeiträge soll in Kürze vorliegen.

>>> Neu: Auf der Seite des Freien Lokalrundfunks Köln e. V. ist ein Audio-Mitschnitt der Redebeiträge eingestellt: http://www.igr-nrw.de/gefahr/news.htm

Stellungnahmen:

Die vollständige Redner*innenliste der Anhörung:

  • Prof. Dr. Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM)/ Dr. Jürgen Brautmeier, Stv. des Direktors der LfM
  • Frauke Gerlach, Vorsitzende der Medienkommission der LfM NRW
  • Dieter Meurer, Verband Lokaler Rundfunk in NRW e. V.
  • Dr. Udo Becker, Zeitungsverlegerverband NRW e. V.
  • Verein der Chefredakteure, Andreas Heine, Iserlohn (Radio MK)
  • Dr. Bettina Lendzian/ Hajo Mattheis/ Jürgen Mickley, Landesverband Bürgerfunk NRW e. V.
  • Ingrid Scheithauer, Isip Communications, Meckenheim
  • Prof. Dr. Bernd Blöbaum, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Institut für Kommunikationswissenschaften
  • Hartmut Gläsmann, radio NRW GmbH
  • Prof. Dr. Helmut Volpers, Institut für Medienforschung Göttingen
  • Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Münster (Verfasser des LBF-Rechtsgutachtens)
  • Dr. Kurt A. Holz, Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW
    (Diakonisches Werk der Ev. Kirche im Rheinland e. V.)
  • Prälat Dr. Karl-Heinz Vogt, Katholisches Büro NRW, Düsseldorf
    (gemeinsame Stellungnahme von: Katholisches Büro Nordrhein-Westfalen und dem Beauftragten der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung von Nordhein-Westfalen)
  • Ralf Woelk, Deutscher Gewerkschaftsbund / Landesbezirk NRW
  • Kurt Koddenberg, Gesprächskreis für Landesorganisation der Weiterbildung in NRW
  • Dietrich Pollmann, stellv. Vorsitzender des Landesverbandes der Volkshochschulen von NRW e. V.
  • Rudolf Blauth, Sprecher des Arbeitskreises VHS-Radiowerkstätten, Landesverband der Volkshochschulen von NRW e. V.
  • Uwe Wollgramm, Geschäftsführer audio media service GmbH (AMS) Bielefeld
  • Martin Wißmann, Bistumsstudio West Bocholt/ Radiowerkstätten in katholischer Trägerschaft und ihnen nahe stehende Bürgerfunkstudios (RWK)
  • Christian Ottens, Bürgerinitiative Bürgerfunk NRW, Alfter
  • Thomas Klaus, Vorsitzender Medienverein Düsseldorf e. V.
  • Franco Clemens, Interessenverein Gemeinnütziger Rundfunk in NRW e. V.
  • Hans Busch, Bürgerfunk-Redakteur Radio Coco, Münster
  • Eckart Löser, Vorsitzender Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk Essen e. V.