LfM veröffentlicht Fördersatzung und Richtlinien
Die neue Satzung und die Richtlinien gelten ab dem 01.01.2008.
Die neue Satzung und die Richtlinien gelten ab dem 01.01.2008.
Thema: "Förderung des Bürgerfunks im lokalen Rundfunk".
LfM plant Anhörung der Bürgerfunker*innen.
Die LfM hat durch Juni-Rundschreiben nach Auffassung des LBF "unzureichend, wenn nicht sogar falsch" informiert.
Ab sofort nur noch eine Stunde Bürgerfunk und Ende der Minutenförderung.
Ein Gesamtpaket, das der Abschaffung der Bürgerbeteiligung am NRW-Lokalfunk gleichkommt.
Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat eine neue Studie über Public Relations und werbliche Erscheinungsformen im Radio veröffentlicht.
In dem Papier „Grundzüge der zukünftigen Fördersystematik des Bürgerfunks“ plädiert die LfM dafür, dass die Förderung des Bürgerfunks flexibilisiert wird.
Dokumentation einer Stellungnahme des BFR vom 19.05.2006.
Ersatzloser Verzicht auf Bürgerfunk-Sendeplätze ist trotzdem zu verhindern.