Bürgerfunk vor dem Aus? – Gesetzesänderungen geplant
Die CDU-/FDP-Regierungskoalition in NRW beabsichtigt, den Bürgerfunk landesweit einheitlich auf eine Stunde zu beschränken.
Die CDU-/FDP-Regierungskoalition in NRW beabsichtigt, den Bürgerfunk landesweit einheitlich auf eine Stunde zu beschränken.
Eine drastische Verschiebung und Reduzierung des Bürgerfunks demontiert ein in 16 Jahren gewachsenes vielfältiges Beteiligungsmodell, das bundesweit einzigartig ist.
Mit Bestürzung nimmt der LBF zur Kenntnis, dass der Bürgerfunk in NRW in eine bedeutungslose Randnische abgeschoben werden soll.
Ein Bericht von LAK-Mitglied Martin Wißmann (Bistumsstudio Bocholt).
Der LBF prüft, was sie für die Arbeit der Radiowerkstätten und die Funktion des Bürgerfunks bedeuten würden.
"Der Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen bietet große Chancen für gesellschaftliche Teilhabe und sozialen Zusammenhalt".
In dem Papier „Grundzüge der zukünftigen Fördersystematik des Bürgerfunks“ plädiert die LfM dafür, dass die Förderung des Bürgerfunks flexibilisiert wird.
Dokumentation einer Stellungnahme des BFR vom 19.05.2006.
Am 10. Mai hatten die am Lokalfunk beteiligten Interessengruppen die Gelegenheit, der Mehrheitsfraktion der Landesregierung ihre Vorstellungen zur Zukunft des Lokalfunkmodells darzulegen.
>Die Landesregierung plant eine Novellierung des Landesmediengesetzes NRW, das auch die Grundlage für den Bürgerfunk ist.