Bürgermedien in der LfM-Medienkommission – Sitzung am 08.05.15

Mit dem neuen NRW-Landesmediengesetz wurde die seit Januar 2015 tagende LfM-Medienkommission auf insgesamt 41 Sitze erweitert. Einer der neugeschaffenen Sitze wird von den im Bereich Bürgermedien bestehenden Verbänden besetzt. Zwischen den in § 93 des LMG genannten Verbänden (Landesverband Bürgerfunk NRW, Interessenverein Gemeinnütziger Rundfunk, Landesarbeitsgemeinschaft Bürger- und Ausbilungsmedien NRW, CampusRadios NRW) konnte am 29.04.15 eine Einigung erzielt werden: Der ordentliche Kommissionssitz wird von Jürgen Mickley (LBF) besetzt, sein Stellvertreter wird der LABAM-Vorsitzende Dirk Rehlmeyer sein.

Am 08.05.15 fand die erste Kommissionssitzung unter Beteiligung der bürgermedialen Vertretung statt, wobei Dirk Rehlmeyer kurzfristig für Jürgen Mickley einspringen musste. Besonders interessant für Bürgermedienschaffende war dabei die Entscheidung der Medienkommission, die Zulassung des TV-Lernsenders um vier Jahre zu verlängern und die Förderung der TU Dortmund für den Betrieb von nrwision für mindestens zwei weitere Jahre bis Ende 2017 fortzusetzen. Die vollständige Pressemitteilung der LfM finden Sie an dieser Stelle im Wortlaut.

Zur Medienkommission:
Das zweite Organ der LfM neben dem Direktor ist nach dem Landesmediengesetz NRW die Medienkommission, die aus 41 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern besteht (acht durch den Landtag Nordrhein-Westfalen gewählt, 33 von gesellschaftlich relevanten Gruppen entsandt, plus Stellvertretern). Sie berät und trifft alle wesentlichen Entscheidungen bei der Lizenzierung und Kontrolle von privaten Programmanbietern und entscheidet über die Vergabe von Übertragungskapazitäten an private Veranstalter in Nordrhein-Westfalen sowie über die Vergabe von Fördermitteln und Forschungsprojekten, wie zum Beispiel dem Fernsehsender nrwision. (Quelle: Wikipedia)

2021-06-26T12:12:01+02:009. Mai 2015|0 Kommentare

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