30. 03.2026

Landesmediengesetz NRW – Novelle 2026

2026-03-27T13:46:13+01:0030. März 2026|0 Kommentare

Chefredaktionen zukünftig für mehr als einen Sender einsetzbar. 

Am 18. März 2026 hat der Landtag NRW mit dem 22. Rundfunkänderungsgesetz auch Veränderungen des Landesmediengesetzes NRW (LMG NRW) beschlossen.

Die Bestimmungen und Regelungen für die Bürgermedien bleiben unverändert.

Eine gravierende Veränderung wird in § 67 geregelt; sie betrifft die Beauftragung einer Chefredakteurin oder eines Chefredakteurs mit der redaktionellen Leitung eines oder mehrerer Lokalsender. Hier geht es um die Stärkung der Möglichkeiten von Kooperationen und struktureller Flexibilisierungen mehrerer Lokalsender untereinander.

Hier der Link zu TOP 5 der 118. Plenarsitzung

Hier der Link zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den ꞌWestdeutschen Rundfunk Kölnꞌ, des Landesmediengesetzes

4. 03.2026

Start des LBM-Podcast im Mai 2026

2026-03-04T16:41:13+01:004. März 2026|0 Kommentare

Neue Podcastreihe zur Bürgermedienlandschaft in NRW startet im Mai

Der Landesverband Bürgermedien NRW startet gemeinsam mit MOMEDIA eine neue Podcastreihe zur vielfältigen Bürgermedienlandschaft in Nordrhein-Westfalen.

Die Reihe widmet sich Projekten, Initiativen und engagierten Medienmacherinnen und Medienmachern aus ganz NRW. In Gesprächen und Reportagen geben Aktive Einblicke in ihre Arbeit vor Ort, berichten von Herausforderungen und Erfolgen und zeigen, welche Bedeutung Bürgermedien für gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Öffentlichkeit haben.

Die erste Folge erscheint im Mai und bildet den Auftakt zu einer Reihe regelmäßiger Episoden. Ziel ist es, die Vielfalt, Innovationskraft und Relevanz der Bürgermedien in Nordrhein-Westfalen

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