Am 10. Mai 2007 hatte der Hauptausschuss des Landtags NRW eine Beschlussempfehlung zur Novelle des Landesmediengesetzes an das Plenum abgegeben. Mit dieser Beschlussempfehlung ist der Gesetzentwurf nahezu unverändert geblieben. CDU/FDP haben lediglich vier sehr marginale Änderungen eingearbeitet, keiner der wesentlichen Punkte ist betroffen. Es bleibt also bei:
– Sendestart landesweit einheitlich 21 Uhr
– Sendeumfang landesweit einheitlich maximal 1 Sendestunde pro Tag
– Einführung des „Führerschein-Prinzips“
– Umstellung von Minuten- auf Projektförderung, Schwerpunkt Schulprojekte
– Wegfall der Produktionshilfe der Veranstaltergemeinschaften
– Deutschsprachigkeit
und weiteren Verschlechterungen für den Bürgerfunk – ein Gesamtpaket, das der Abschaffung der Bürgerbeteiligung am NRW-Lokalfunk gleichkommt.
Der nächste und letzte Schritt im parlamentarischen Verfahren ist die 2. Lesung und Verabschiedung der Novelle in der Plenarsitzung am 25. Mai 2007.
Das Gesetz tritt in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW, also voraussichtlich zwischen Ende Mai und Mitte Juni.
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