Der Hauptausschuss der Stadt Lübbecke hat am 20.12.2006 parteiübergreifend eine Resolution gegen die von der Landesregierung NRW beabsichtigte Verschlechterung der Rahmenbedingungen des Bürgerfunks beschlossen.

Die Beschlussvorlage im Wortlaut:

Novellierung des Landesmediengesetzes;
hier: Resolution gegen die vom Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigte Verschlechterung der Rahmenbedingungen des lokalen Bürgerfunks

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Lübbecke fordert die Landesregierung auf, bei der Novellierung des Landesmediengesetzes die bisherigen für den Bürgerfunk geltenden Rahmenbedingungen nicht noch weiter zu verschlechtern, sondern stattdessen Sendezeiten zu garantieren, die auch vom Hörer der Bürgerfunksendungen angenommen werden.

Der Rat der Stadt Lübbecke erwartet von allen im Landtag Nordrhein-Westfalen vertretenen Fraktionen, insbesondere von den Landtagsabgeordneten unserer Region, dass sie im Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Landesmediengesetzes und vor allem bei der Entscheidung des Landtags diese Ziele des Bürgerfunks garantieren.

Der Rat der Stadt Lübbecke bittet den Städte- und Gemeindebund NRW, gemeinsam mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden in NRW, im Anhörungsverfahren zur Novellierung des Landesmediengesetzes NRW die berechtigten Ziele des Bürgerfunks im Sinne dieser Entschließung gegenüber der Landesregierung und dem Gesetzgeber zu vertreten.

Seit der Gründung des lokalen Rundfunks im Kreis Minden-Lübbecke im Jahre 1991 hat sich der „Offene Kanal“ von Radio Westfalica als attraktives Element der direkten Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern am lokalen Geschehen im Sendegebiet entwickelt. Diese bürgerschaftliche Mitwirkung wird als Bürgerfunk im „Offenen Kanal“ insbesondere durch die bekannten Radiowerkstätten gewährleistet. Diese Radiowerkstätten sind zu einer bedeutenden Bildungseinrichtung geworden. In der Stadt Lübbecke haben zahlreiche Gruppen und Initiativen mit Unterstützung der im Altkreis Lübbecke ansässigen Bürgerfunk-Produktionsstätten qualitativ hochwertige Sendungen produziert. Zu diesen Gruppen gehören Kindergärten, Schulen, Betreuungseinrichtungen, Kirchengemeinden, Selbsthilfegruppen, Seniorengruppen, Jugendprojekte, Dorfgemeinschaften und Vereine. Die örtliche Zuordnung der Medienwerkstatt Minden-Lübbecke e. V. mit ihrer Radiowerkstatt in Lübbecke hat erheblich zur lokalen Identität innerhalb der Stadt Lübbecke und auch darüber hinaus beigetragen. Das zeigt sich insbesondere in der großen Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen.

Das alles ist jetzt gefährdet. Nach mehrfachen öffentlichen Erklärungen beabsichtigt die Landesregierung im Rahmen einer Novellierung des Landesmediengesetzes die Rahmenbedingungen für den Bürgerfunk deutlich einzuschränken. Zu diesen Absichten gehören u. a.:

– die Einführung von landesweit einheitlichen Sendezeiten in den späten Abendstunden
– die Reduzierung der Sendezeit auf eine Sendestunde täglich,
– die Festschreibung von Sende- und Musikformaten für die Bürgerfunk-Produktionen.

Der Rat der Stadt Lübbecke wendet sich gegen solche Änderungen, da derartige Sendebedingungen die Attraktivität des bewährten Bürgerfunks deutlich schwächen. Insbesondere die Verschiebung der Sendezeit in die späten Abendstunden ab 21.00 Uhr ist für Kinder- und Jugendprojekte sowie auch für Senioren nicht zumutbar.

Sachdarstellung:

Die FDP-Fraktion hat mit Schreiben vom 04.12.2006 beantragt, eine Resolution gegen die vom Land beabsichtigte Verschlechterung der Rahmenbedingungen des lokalen Bürgerfunks zu beschließen. Die Resolution wäre an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen zu richten. Die Bezirksregierung Detmold, der Städte- und Gemeindebund NRW und die heimischen Landtagsabgeordneten sollen eine Durchschrift mit der Bitte um Unterstützung erhalten.