Die LfM hat die Radiowerkstätten in einem Schreiben am 31.03.2006 aufgefordert, zur Erhebung der Produktionskosten für das Jahr 2005 bis 18. April 2006 geeignete Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Dazu gehören lt. LfM-Schreiben:

– Haushaltsplan
– Kostenkalkulation am Beispiel einer Studiostunde
– Nutzungsordnung
– Entgeltordung.

Angesicht der knappen Fristsetzung haben zahlreiche Radiowerkstätten eine Fristverlängerung beantragt. Nun liegt dem LBF eine juristische Stellungnahme zu der LfM-Aufforderung vor. Sie wurde bereits an die Radiowerkstätten gemailt. Weitere Auskünfte bei der LBF-Geschäftsstelle.