Die Novellierung des LMG-NRW ist am 24.01.2024 mit den Stimmen der CDU, SPD und GRÜNEN beschlossen worden; mit zwei Änderungen:
1. die Änderung der Förderung technischer Infrastruktur und
2. die Erhöhung der Finanzierung der LfM von 55 auf 60 % des nach § 112 des Medienstaatsvertrages bestimmten Anteils am Rundfunkbeitrag (1,6 Mio. Euro)
Das novellierte Gesetz tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Hier die Änderungen im Gesetzestext:
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