Die Medienkommission der LfM hat die Satzung und Richtlinien für die Förderung des Bürgerfunks im lokalen Hörfunk verabschiedet. Sie bestimmen die Grundsätze der zukünftigen Förderpraxis. Die neue Satzung und die Richtlinien gelten ab dem 1. Januar 2008.
Eine Lesefassung der Satzung ist hier abrufbar.
Die Medienkommission beschloss zudem die Richtlinie über die Förderung des Bürgerfunks. Sie enthält detaillierte Angaben über Art und Umfang der finanziellen Förderung von Projekten und Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Richtlinien sind hier abrufbar.
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