Verfassungsbeschwerde abgewiesen
Die vom LBF NRW e. V. unterstützte Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgewiesen worden.
Die vom LBF NRW e. V. unterstützte Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgewiesen worden.
Gegen die neuen Bestimmungen für den Bürgerfunk nach dem 12. Rundfunkänderungsgesetz.