Die vom LBF NRW e. V. unterstützte Verfassungsbeschwerde der Radiofördervereine »Freier Lokalrundfunk Köln e. V.“ und „Radio Lippeland e. V.“ ist vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgewiesen worden.

Mit dem Gerichtsbeschluss wurden sowohl der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als auch die Verfassungsbeschwerde nicht zugelassen.

In der Begründung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) heißt es dazu:

„Schränkt der Gesetzgeber die Wirkungsmöglichkeiten des Bürgerfunks ein – wie es durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen geschehen ist -, hat er einen Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Klärung, ob die von ihm umgestaltete Rundfunkordnung die Vielfalt weiterhin hinreichend gewährleistet. Ein Überschreiten dieses Spielraums ist vorliegend nicht ersichtlich.“

Der LBF-Vorstand wertete die Entscheidung des BverfG als weitere Hiobsbotschaft für den Bürgerfunk: „Es war richtig, alle Mittel gegen das geänderte Landesmediengesetzes auszuschöpfen. Die Entscheidung des Gerichts und damit die uneingeschränkte Umsetzung der LMG-Novelle bedeutet für den Bürgerfunk in NRW nichts Gutes. Für den weiteren Bestand des Bürgerfunks werden sicherlich die Satzungen und Richtlinien der Landesanstalt für Medien NRW sowie deren Umsetzung von Bedeutung sein“, so Ulrich Zucht für den neugewählten LBF-Vorstand.

Mit der Entscheidung unzufrieden zeigte sich auch LBF-Anwalt Achelpöhler: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist deshalb enttäuschend, weil das Gericht nicht näher auf den Rahmen eingegangen ist, der dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Rundfunkordnung gegeben ist und bei dessen Überschreitung eine Grundrechtsverletzung gegeben ist.“

Der Gerichtsbeschluss ist nicht anfechtbar.

»Die Entscheidung des BVerfG macht auch die Arbeit des Landesverbandes sicherlich nicht einfacher“, urteilte Conny Rupp vom neugewählten LBF-Vorstand. Nun komme es darauf an, Möglichkeiten auszuloten, wie Bürgerfunkerinnen und Bürgerfunker mit Unterstützung der Radiowerkstätten weiterhin einen wirkungsvollen Beitrag zur Medienvielfalt in NRW leisten können. „Das wird eine der Hauptaufgaben des Landesverbandes sein.“