Bürgermedien

17. 06.2021

Wie und wo fange ich an?

2021-06-30T18:59:05+02:0017. Juni 2021|0 Kommentare

Für den Einstieg stehen verschiedene Wege zur Verfügung, wobei es im Bürgerfernsehen und bei der Bürgermedienplattform möglich ist, auch als einzelne Person Beiträge einzureichen. Wer erst einmal selbst Hand anlegen möchte, kann z. B. die Medienbox NRW nutzen, in der zahlreiche Online-Kurse und Tutorials für den Einstieg ins Medienmachen kostenfrei bereitgestellt werden.

Über Einrichtungen

An vielen Orten in Nordrhein-Westfalen bestehen Einrichtungen, meist gemeinnützige Vereine, die vor Ort Bürgermedien produzieren, darunter z. B. zahlreiche Radio- und Medienwerkstätten. Sie unterstützen nicht nur bei der Beitragsproduktion durch Fachwissen, Technik und Räumlichkeiten, sondern können auch bei den Formalitäten aushelfen. Viele unserer Mitglieder

17. 06.2021

Wo kann man Bürgermedien sehen, hören oder lesen?

2021-06-30T19:03:02+02:0017. Juni 2021|0 Kommentare

Viele lokale Einrichtungen verfügen über eigene Webseiten, in denen z. B. auch Texte, Fotostrecken und andere journalistische und mediale Produkte gezeigt werden. Folgende klassische Verbreitungswege stehen darüber hinaus zur Verfügung:

Bürgerradio & Bürgerfunk

  • Ausstrahlung täglich in den festgelegten Bürgerradio-Sendefenstern in den UKW-Lokalradiosendern von Radio NRW
  • Montag bis Samstag: 20:00 bis 21:00 Uhr (wenn nicht anders vereinbart)
  • Sonntag und feiertags: 19:00-21:00 Uhr (wenn nicht anders vereinbart)
  • Jederzeit abrufbar in der Mediathek von NRWision (sofern der Beitrag von den Macher*innen dort eingestellt wurde)

Bürgerfernsehen und Campus-TV

17. 06.2021

Wer darf mitmachen und welche Voraussetzungen gelten?

2021-07-21T15:14:58+02:0017. Juni 2021|0 Kommentare

Die Bürgermedien stehen grundsätzlich allen Bürger*innen offen.

Für die Nutzung an den gesetzlich bereitgestellten Verbreitungswegen bestehen unterschiedliche Vorgaben, die

  • im Landesmediengesetz
  • in den Satzungen der Landesanstalt für Medien NRW
  • in den Nutzungsbedingungen der bürgermedialen Einrichtungen und beteiligten Organisationen

geregelt werden.

Bürgerradio & Bürgerfunk

Das Bürgerradio wird in Nordrhein-Westfalen auf den UKW-Lokalradiosendern von Radio NRW ausgestrahlt. Hierfür stellen die Sender dem Bürgerradio täglich eine Stunde Sendezeit zur Verfügung: werktags zwischen 20:00 und 21:00 Uhr, an Sonntagen und Feiertagen zwischen 19:00 und 21:00 Uhr. Es besteht auch die Möglichkeit, dass von den Beteiligten vor Ort davon abweichende Regelungen vereinbart werden.

Relevante Dokumente
  • Das Landesmediengesetz mit § 40a
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