Der Gesetzgeber sieht in Nordrhein-Westfalen eine Förderung der Bürgermedien durch die Landesanstalt für Medien NRW vor:

Die LfM soll im Rahmen ihres Haushalts Zuschüsse für Bürgermedien nach diesem Abschnitt gewähren. Sie fördert Maßnahmen und Projekte für die Bürgermedien mit dem Ziel ihrer insgesamt generationenübergreifenden und integrativen Nutzung; hierzu gehören auch Schul- und Jugendprojekte zur Förderung von Medienkompetenz, die in Kooperation mit einer Veranstaltergemeinschaft durchgeführt werden, sowie die Förderung der Grundlagen technischer und organisatorischer Infrastruktur, welche der Produktion von Beiträgen und der kontinuierlichen Arbeit der Einrichtungen der Bürgermedien dienen. Ferner unterstützt die LfM Ausbildungs- und Qualifizierungsprojekte und –maßnahmen. Das Nähere zur Ausgestaltung, Verbreitung, Förderung und Organisation der Bürgermedien regelt die LfM durch Satzung.

LMG NRW § 40 (6)

In der Fördersatzung Bürgermedien führt die Medienanstalt genauere Details zur Förderung aus.

Viele bürgermediale Einrichtungen beziehen Fördergelder auch aus anderen Töpfen, da die Förderung der Landesanstalt für Medien NRW in den vergangenen Jahren rapide abgenommen hat.