Auszüge aus der Bekanntgabe der LfM-NRW (26.02.2024)
„Die Förderung von Partizipation ist eine wichtige Aufgabe der Landesanstalt für Medien NRW, um die Vielfalt in unserer Gesellschaft zu fördern.“
„Zu diesem Zweck beabsichtigt die Landesanstalt für Medien NRW, im Jahr 2024 Leuchtturmprojekte zu fördern, zu begleiten und ihre Ergebnisse für interessierte Dritte sichtbar zu machen.“
„Die Landesanstalt für Medien NRW stellt für das Förderprogramm insgesamt bis zu EUR 56.000,- bereit. Es ist geplant, bis zu 14 Leuchtturmprojekte zu fördern. Die Mittel werden in Form eines Zuschusses zur Finanzierung der förderfähigen Kosten bei der Durchführung der jeweiligen Maßnahme gewährt. Die Landesanstalt für Medien NRW gewährt in der Regel einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, sodass die Projektverantwortlichen einen Eigenanteil in Höhe von in der Regel 20 Prozent einbringen. Dieser kann z. B. durch geldwerte Eigenleistungen wie ehrenamtliche Tätigkeiten, Verwaltungsaufwand, Gemeinkosten, kostenlose Raumnutzungsmöglichkeiten, Techniknutzung o. Ä. gedeckt werden. Eine Förderung wird als Geldmittel geleistet. Die Förderung über den Finanzierungsbedarf hinaus ist nicht zulässig.“
„Leuchtturmprojekte müssen bis zum 28. Februar 2025 abgeschlossen sein, haben eine Laufzeit von maximal neun Monaten (frühester Projektbeginn: 1. Juni 2024) und werden jeweils mit maximal EUR 4.000, gefördert.“
„Gefördert werden die Gesamtkosten des jeweiligen Angebots. Dazu gehören: Honorare, anteilige Personalkosten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Raumkosten und Mieten, anteilige Technikkosten, Reisekosten von Referierenden, anteilige Kosten der Öffentlichkeitsarbeit, sofern sie dem Projekt nicht direkt zuzuordnen sind, sowie anteilige Verwaltungskosten (i. H. v. bis zu 15 Prozent der Gesamtkosten).“
BEWERBUNGSFRIST
„Die Frist zur Einreichung der schriftlichen Anträge beginnt mit dem Tag der Bekanntmachung (26. Februar 2024) und endet am Montag, den 15. April 2024 (Datum des Poststempels).“
Und hier der Link zur Bekanntgabe des Förderprogramms: Mediale Partizipation im lokalen Raum 2024
Der LBM-NRW hat die Bekanntgabe des Förderprogramms mit Empörung zur Kenntnis genommen und protestiert gegen die drastische Reduzierung der Fördermittel. Ein nachhaltiges Arbeiten der Bürgermedien ist so nicht mehr möglich.
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