Landesanstalt für Medien NRW zeichnet bürgermediale Beiträge aus
In ihrer Pressemitteilung vom 28.11.2022 gibt die Landesanstalt für Medien NRW die Ausschreibung des Bürgermedienpreises 2023 bekannt. Demnach können ab sofort bürgermediale Audio- und Videobeiträge, die im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 produziert wurden, über Online-Formulare auf der Webseite der Landesanstalt für Medien eingereicht werden. Die Frist endet am 31.01.2023 um 12:00 Uhr.
Ausgezeichnet werden herausragende Audio- und Videobeiträge aus den Bürgermedien in NRW in den aus den Vorjahren bekannten Kategorien mit folgenden Preisgeldern:
Meinungsstark | Nah Dran – mein Ort, meine Geschichte | Soziales Engagement | |||
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Audio | Video | Audio | Video | Audio | Video |
Platz 1: 1.000 € |
Platz 1: 1.000 € |
Platz 1: 1.000 € |
Platz 1: 1.000 € |
Platz 1: 1.000 € |
Platz 1: 1.000 € |
Platz 2: 750 € |
Platz 2: 750 € |
Platz 2: 750 € |
Platz 2: 750 € |
Platz 2: 750 € |
Platz 2: 750 € |
Darüber hinaus wird erneut ein Publikumspreis ausgeschrieben, dessen Gewinner*innen durch ein Online-Voting ermittelt werden.
Die vollständige Ausschreibung zum Bürgermedienpreis steht hier als PDF-Datei zum Download bereit, außerdem bietet die LfM Informationen zum diesjährigen Bürgermedienpreis auf ihrer Webseite an. Für Probleme oder Fragen hat die LfM die E-Mail-Adresse buergermedienpreis@medienanstalt-nrw.de eingerichtet.
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