Auch wenn es ihr in diesem Jahr keine Pressemitteilung wert war, hat die Landesanstalt für Medien NRW am 30.11.2021 nach Beschluss der Medienkommission das Förderprogramm „Mediale Partizipation im lokalen Raum“ für das Jahr 2022 ausgeschrieben. Signifikante Unterschiede in der Ausschreibung im Vergleich zum Vorjahr umfassen

  • die Änderung des Jahres (2022 statt 2021) und das Ende des Durchführungszeitraums (30.09.2022 statt 31.12.2021);
  • das Weglassen einer optionalen Online-Informationsveranstaltung zum Förderprogramm;
  • die Anpassung der Absatzgrößen, Zeilen- und Zeichenabstände, sodass die Ausschreibung auf 7 statt auf 8 Seiten Platz findet.

Die Antragsformulare bleiben inhaltlich vollkommen unverändert.

Dementsprechend bleiben die Themenschwerpunkte für dieses Jahr erhalten:

  • Stärkung der lokalen Identität,
  • Entgegenwirkung von Desinformation,
  • Vernetzung unterschiedlicher Akteure mit dem Ziel der nachhaltigen Förderung von vielfältigen Partizipationsangeboten,
  • Stärkung von Teilhabe, insbesondere durch Integration und Inklusion,
  • partizipative Modelle für jüngere Menschen.

Mit bis zu 10.000 Euro werden erneut sogenannte Modellprojekte gefördert, die innovative Ansätze für die Förderung von Partizipation aufzeigen sollen, indem sie Erkenntnisse im Hinblick auf die Entwicklung, Erprobung, Weiterentwicklung und den Transfer von Methoden und Konzeptionen ermöglichen. Unglücklicherweise ist bislang kein einziges Modellprojekt aus der diesjährigen Förderung auf den Seiten der Medienanstalt gelistet. der LBM kann in diesem Zusammenhang lediglich auf die beiden Modellprojekte „Bürgermedien Live!“ von Mitgliedern aus Münster und „OWL:inklusiv“ von Kanal 21 aus Bielefeld verweisen.

Impulsprojekte wie Veranstaltungen oder zeitlich begrenzte Aktionen mit kürzeren Laufzeiten können auch im nächsten Jahr mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden. Im Jahr 2021 hat der LBM selbst im Rahmen eines Impulsprojekts das BürgermedienLab NRW durchgeführt.

Die Gesamtfördersumme beträgt weiterhin 100.000 Euro und soll sich laut Plan auf 6 Modellprojekte und 20 Impulsprojekte verteilen. Der LBM rechnet auch in dieser Förderperiode mit einer Unterdeckung des Förderbedarfs und bedauert, dass die Fördersumme nicht erhöht wurde. Positiv bewertet der Landesverband, dass die Erbringung des Eigenanteils durch die Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeiten den Gegebenheiten gemeinwohlorientierter Arbeit weiterhin entgegenkommt.

Beim Durchführungszeitraum scheint außerdem Hoffnung auf Flexibilität zu bestehen: Während in der alten Ausschreibung davon die Rede ist, dass Projekte bis zum 31.12.2021 umgesetzt sein müssen, heißt es in der neuen Ausschreibung, dass sie bis zum 30.09.2022 umgesetzt sein sollten. Es bleibt abzuwarten, ob diese Formulierung zugunsten der Organisationen eingebracht wurde, oder zum Selbstschutz der Verwaltung: Die Einreichungsfrist zum 31.01.2022 bedeutet schließlich nur eine einmonatige Bearbeitungsphase. Die Bewilligungen müssten bis zum 28.02.2022 ausgestellt sein, damit der gewünschte, siebenmonatige Durchführungszeitraum bis 30.09.2022 überhaupt eingehalten werden kann.

Die Antragsunterlagen stellt die Medienanstalt auf ihrer Webseite bereit, außerdem bietet der LBM sie hier zum Download an: