Sehr geehrte Damen und Herren beim Verband Lokaler Rundfunk NRW und Verein der Chefredakteure, wir bitten Sie um Stellungnahme zu den Lokalfunk-Beiträgen zur LMG-Novelle in dieser Woche.

Eine Mitarbeiterin von Radio Wuppertal hatte am Donnerstagnachmittag vergangener Woche eine LBF-Vertreterin für ein Interview angefragt. Relativ kurzfristig, die Aufnahme müsse bis Freitagnachmittag erfolgen. Sie erklärte, dass ihr sehr an der Position des Bürgerfunks gelegen sei, neben dem VLR und Medienpolitikern im Landtag. Auf Nachfrage erklärte sie, der Beitrag sei “journalistisch ausgewogen” geplant. Weiterhin mailte sie auf Nachfrage einige Fragen, die sich rund um das Thema Bürgerfunk drehten, nicht nur um die Sendezeit. Aus Termingründen kam kein Interview mit der LBF-Vertreterin zustande. Stattdessen, so teilte die Lokalfunkerin am Freitag mit, habe sie mit einem Vertreter der katholischen Radiowerkstätten gesprochen.

Umso erstaunter waren wir dann über die fertigen Radiobeiträge: In keinem der vier Stücke (zwischen ca. 0:30 und ca. 2:30 min.), die am Montag. 16.06.2014, bei Radio Wuppertal ausgestrahlt wurden, war die Stimme des Bürgerfunk-Vertreters zu hören. Insgesamt ging es ausschließlich um die Bürgerfunk-Sendezeit und die Beiträge waren äußerst einseitig angelegt: Zu Wort kamen überwiegend ein FDP-Landtagsabgeordneter und Fritz-Joachim Kock als VLR-Vertreter, der Grünen-Sprecher als einzige Stimme für die Bürgerfunk-Seite sehr kurz, sowie der medienpolitische Sprecher der SPD. In der moderativen Einbindung der O-Töne sowie Kollegengesprächen fanden starke Wertungen in der Sache und Abwertungen des Bürgerfunks statt. Der LBF-Forderung nach einer besseren Sendezeit unterstellte die Lokalfunkerin in Kollegengesprächen “Eitelkeit” und “Stolz” als Beweggründe. Dabei liegen die tatsächlichen Gründe auf der Hand: Mehr Hörer und damit mehr öffentliche Wirkung und Relevanz, also das, was logischerweise alle Radiomacher wollen: (mehr) gehört werden. Wenn sich das schon nicht von selbst versteht, wäre es mit wenig Aufwand zu recherchieren gewesen. Zum Beispiel im LBF-Statement bei der Anhörung im Landtag am 8. Mai. Der Chefredakteur von Radio Wuppertal war bei der Anhörung zugegen, er saß direkt neben der Verbandsprecherin und hätte es besser wissen müssen. Stattdessen arbeitete seine Mitarbeiterin mit unsachlichen Unterstellungen. Denjenigen, mit denen sie nicht gesprochen hatte, unterstellte sie unlautere Beweggründe, und die Aussagen desjenigen, mit dem sie gesprochen hat, ließ sie unter den Tisch fallen. Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich.

Entspricht das dem journalistischen Qualitätsanspruch, mit dem sich die Lokalradios gegenüber den von ihnen so genannten “Amateuren” im Bürgerfunk abgrenzen?

Soll dies den Ton angeben im Verhältnis zwischen Lokal- und Bürgerfunk, statt im Sinnes des lokalen Gesamtprogramms zu kooperieren?

Dass ein Chefredakteur (unseres Wissens nach, vielleicht waren es mehrere), die Beitragsversionen seines Senders dann sogleich an Landtagsabgeordnete gemailt hat, wirkt auf uns einerseits als Demonstration publizistischer Macht von Sendern mit lokaler Monopolstellung gegenüber den Abgeordneten.

Wir sehen das Ganze aber auch, was uns angeht, als Mißbrauch von Interview-Anfragen im Rahmen einer interessenpolitischen Kampagne.

Offen blieben in allen Beiträgen, wie in Ihrer gesamten Argumentation bisher, konkrete Zahlen bzw. Belege für die Behauptung von Reichweitenverlusten durch den Bürgerfunk und die Entwicklung seit der Bürgerfunk-Verschiebung auf 21 Uhr.

Wir bitten Sie um Stellungnahme.

Mit freundlichem Gruß

P. S.: War Ihnen übrigens aufgefallen, dass der von Ihnen bevorzugte FDP-Abgeordnete Thomas Nückel nicht nur den Bürgerfunk, sondern den gesamten NRW-Lokalfunk, also auch Sie, im Visier hat? In der ersten Gesetzeslesung am 20.02.2014 hatte er der Landesregierung vorgeworfen, sie wolle “althergebrachte Strukturen bewahren und vor Wettbewerb schützen” bzw. versuche “überholte Strukturen und Besitzstände von gestern ins Morgen zu retten”. Er bezog sich dabei auf die Vorrangregelung aus § 14 des Gesetzentwurfs: “Letztendlich versucht man damit, lokale Radiomonopole zu zementieren. (…) Zwar kann man der Auffassung sein, es soll alles so bleiben, wie es ist, aber die digitale Welt funktioniert anders. (…) Und gleichzeitig schnarcht das Zweisäulenmodell in Nordrhein-Westfalen vor sich hin.”