Zu den Lokalradiobeiträgen vom 16.06.14 zur LMG-Novelle

Einige Lokalradios berichteten heute – zwei Tage vor einer wichtigen Ausschusssitzung im Landtag – im aktuellen Programm zur Kontroverse um die Bürgerfunk-Sendezeit bei der laufenden Novelle des Landesmediengesetzes.

Wir sind befremdet über das Zustandekommen der ausgesprochen einseitigen Beiträge, die uns im Vorhinein als “journalistisch ausgewogen” angekündigt wurden. Wohl um uns zu überzeugen, als Interviewpartner zur Verfügung zu stehen. Letztlich kommt der Bürgerfunk in keinem der Beiträge mit einer einzigen Silbe zu Wort. Ausgewogenheit à la Lokalfunk NRW? Sicher der beste Beweis, dass es im Monopolmodell einen lebensfähigen Bürgerfunk als Vielfaltsreserve braucht! Und auch kein gutes Beispiel journalistischer Redlichkeit für “Amateurfunker”, wie Bürgerfunk-Aktive in den Lokalfunk-Beiträgen genannt werden. Soviel vorab, nun zum Inhalt.

Die Positionen beider Seiten werden zwar dargestellt. Zu Wort kommen aber überwiegend Vertreter des Verbandes der Veranstaltergemeinschaften (VLR), des Journalistenverbandes DJV als Stimmen der bei den Lokalradios angestellten Redakteure sowie aus der Politik ein Vertreter der FDP.

Die Forderungen der Bürgerfunker*innen werden nur durch einen sehr kurzen O-Ton des medienpolitischen Sprechers der Grünen aufgenommen. Bürgerfunker selbst kommt nicht zu Wort, obwohl ein Vertreter Stellung genommen hatte.

1) Der Vertreter der FDP behauptet, es gebe “Studien”, die nachwiesen, „dass ‘die Hörer’ abschalten“, wenn Bürgerfunk komme. Ein Nachweis, dass die Verlegung des Bürgerfunks vom frühen Abend auf die Zeit nach 21 Uhr zu signifikant besseren Einschaltquoten der Lokalradios geführt hat, fehlt. Die Behauptung der Verantwortlichen der Lokalradios, eine Vorverlegung des Bürgerfunks führe zu Schäden, wird ebenfalls nicht belegt.

2) Die Beiträge behaupten, die Hörer wollten zwischen 18 und 21 Uhr lokale Nachrichten und Informationen anstatt Bürgerfunk – obwohl um diese Zeit keine lokalen Programmelemente mehr ausgestrahlt werden, sondern das Rahmenprogramm von Radio NRW .

Es fällt auf, dass die Verantwortlichen der Lokalradios derzeit zwar wohl wirtschaftlich zu argumentieren versuchen, aber dabei nur einen Teil der Wettbewerbssituation anführen. Nicht nur fehlt ein Beleg dafür, dass es ausgerechnet die Bürgerfunkzeiten sein sollen, die zu Nachteilen führen würden, wenn sie auf 18 Uhr verlegt würden. Es fehlt auch eine nachvollziehbare Einordnung, in welchem Verhältnis dieses Wettbewerbselement zu dem Wettbewerb mit der öffentlichen-rechtlichen 1live–Jugendwelle des WDR steht. Ungeklärt ist zum Beispiel, ob vor dem Hintergrund dieses Wettbewerbs Hörer-Abwanderungen, die einer früheren Bürgerfunksendezeit – angeblich – folgen sollen, wirtschaftlich überhaupt ins Gewicht fallen würden. Ferner, ob es den Lokalradios NUR mit Hilfe der Beibehaltung der jetzigen Sendezeiten gelingen kann, dem entgegen zu wirken.

Der Bürgerfunk ist als lokale publizistische Ergänzung bzw. Vielfaltsreserve definiert. Er existiert nur deswegen im Lokalfunk, weil das private Lokalfunkmodell in NRW einen doppelten Monopolstatus hat (keine andere, landesweite private Konkurrenz auf UKW, Verlegerprimat in den Betriebsgesellschaften).

Die Verantwortlichen der Lokalradios müssen dazu Stellung nehmen, bevor sie apodiktisch nur den Status Quo verteidigen.