Position von Teilnehmer*innen am “Werkstattgespräch Bürgermedien” von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen am 25.03.2014 im Landtag NRW und weiteren Unterzeichner*innen

Der LMG-Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber geht nicht weit genug.

Mit unseren Sendungen und Gruppen leisten wir seit Einführung des Bürgerfunks in NRW eine unabhängige publizistische Ergänzung, wie sie der gesetzliche Funktionsauftrag für den Bürgerfunk vorsieht und wie wir sie gerne erfüllen.

Die ehrenamtliche Arbeit der Radiomacher*innen in den unterschiedlichen Regionen Nordrhein-Westfalens sind aus unserer Sicht deutlich anzuerkennen und abzusichern.

Dazu benötigen wir ein Mindestmaß an Grundstruktur, die wir derzeit nicht gegeben sehen.

Unser Ziel ist der Erhalt des flächendeckenden, dezentralen Bürgerfunks durch akzeptable Sende­zeiten sowie eine klare und ausreichende finanzielle Sicherung der Infrastruktur.

Unsere Forderungen im Einzelnen:

I. Der Bürgerfunk braucht deutlich bessere Sendezeiten

Der Bürgerfunk kann seinem Auftrag der publizistischen Ergänzung nur gerecht werden, wenn das Programm die Chance hat, eine relevante Hörerzahl zu erreichen. Wir brauchen eine bessere Sendezeit! Sowohl Dauer als auch Sendestart des Bürgerfunks müssen gesetzlich eindeutig festgelegt werden.

Wir fordern, ein tägliches Sendevolumen von mindestens 120 Min. beginnend um 18 Uhr, für den Bürgerfunk in NRW verbindlich festzuschreiben.

Im Einvernehmen mit der VG kann eine frühere Sendezeit bei Bedarf und aus besonderen Anlässen zwischen Bürgerfunk und Lokalsender vereinbart werden.

Eine Live-Option als Ergänzung zu deutlich verbesserten regulären Sendezeiten begrüßen wir.

Das Problem einer zentralen „Bürgerfunk-Plattform“ für NRW im Internet als ergänzendes Angebot sowie eines “Hörfunk-Leuchtturm” im Kabel und/ oder im Netz – analog zum TV-Lernsender “nrwision” – haben wir bereits an anderer Stelle dargelegt (s. Offener Brief zum LMG-Arbeitsentwurf, der Gegenstand der Online-Konsultation war): Die Einrichtung einer solchen zentralen Plattform wird absehbar auf Kosten einer ausreichenden Förderung der Strukturen vor Ort gehen und den drängenden Problemen des Bürgerfunks nicht abhelfen.

Beides ist kein Ersatz für Binnenpluralität im Lokalfunk und die echte Chance, lokale Öffentlichkeit mitzugestalten.

Vielmehr ist zu befürchten, dass die notwendigen Aufwendungen für diese “Leuchttürme” im Bürgermedien-Etat der LfM für die lokalen Strukturen kaum noch Fördermittel übrig lassen. Das wird absehbar kein “Zusätzlich-Zu”, sondern ein “Anstelle-Von”.

Und was lokal nicht funktioniert, kann auf landesweiten Plattformen auch nicht abgebildet werden!

II. Der Bürgerfunk braucht eine Grundsicherung und differenzierte Förderung

Um eine lebensfähige und lebendige Bürgerfunklandschaft flächendeckend in ganz NRW zu ermöglichen, sind eine Grundsicherung und differenzierte finanzielle Unterstützung der Bürgerfunk­strukturen nötig, die auf drei Säulen beruht.

A: Institutionelle Förderung – Grundsicherung

Zur Sicherung einer flächendeckenden Infrastruktur für den Bürgerfunk sollten Radiowerkstätten mit einer institutionellen Grundförderung ausgestattet werden. Dieser Zuschuss aus Mitteln der Landes­anstalt für Medien NRW (LfM) soll pro Verbreitungsgebiet an anerkannte Radiowerkstätten vergeben werden.

Antragsberechtigt sollten alle von der LfM NRW anerkannten Radiowerkstätten sein. Dazu sollte die Anerkennung von Radiowerkstätten wieder eingeführt werden. Der jährliche Förderbedarf für eine mittlere Radiowerkstatt beträgt derzeit 20.000 Euro jährlich.

Mögliche Förderkriterien sind:

– die räumliche Ausstattung (Studio mit getrennten Sprecher- und Regieräumen)
– die technische Ausstattung (deutlich über Podcaster-Niveau)
– die personelle Ausstattung: mindestens ein/e Medientrainer/in
– regelmäßige Öffnungszeiten

Die Radio-/ Medienwerkstätten sollten außerdem als juristische Person verfasst sein und 50 Sendungen jährlich über den Bürgerfunk in NRW ausstrahlen. Dieser Status muss sich regel­mäßigen (jährlichen) Überprüfungen unterziehen.

B: Quantitative Förderung – output-orientiert (Förderung von Sendeproduktion)

Eine mengen-orientierte Förderung von Sendungen sollte die zweite Säule bilden. Dies ermöglicht Radiowerkstätten, die eine große Anzahl von Bürgerfunkgruppen betreuen, ihr medienpädagogisches Angebot aufrecht zu erhalten und ein breites Angebot zu sichern.

C: Qualitative Förderung – Projekte, Qualifizierung, Innovation

Die bisherige Projektförderung sollte als qualitative Förderung erhalten und erweitert werden. Dabei sollten zielgruppenorientierte Projekte (Schüler*innen, Senior*innen etc.) sowie auf Innovation zielende Vorhaben im Vordergrund stehen. Eine Bürgerfunkproduktion als notwendiges, aber nicht ausschließliches Kriterium ist Voraussetzung. Cross-Over-Medienkompetenz-Projekte (journalistische Qualifikationen für Zeitung, Radio, Fernsehen, Internet etc.) sollten ausdrücklich einbezogen werden.

III. Der Bürgerfunk braucht einen Sitz in der LfM-Medienkommission

Positiv bewerten wir, dass Bürgermedien (wieder) in der Medienkommission vertreten sein sollen. Als Bestandteil der NRW-Medienlandschaft und des lokalen Rundfunks braucht der Bürgerfunk eine Stimme in der Medienkommission.

Entsendende Institution könnte eine Vollversammlung der anerkannten Radiowerkstätten sein. Eine Radiowerkstatt = eine Stimme, Anwesenheitspflicht als Zulassungsvoraussetzung für Anerkennung als Radiowerkstatt.

Zugangsbedingungen für Gruppen im Bürgerfunk erleichtern

Die Zugangsbedingungen müssen erleichtert werden, einen ersten Schritt dazu hat die LfM mit der jüngsten Satzungsänderung bereits getan.

Unterzeichner*innen:

Christine Bertels, Radiowerkstatt Volkshochschule Münster
Frank Brettschneider, Public Networking Niederberg e. V., Velbert
Andreas Claßen, Erster Dürener Rundfunkverein e. V.
Leo Cresnar, Amt für Jugendarbeit der Ev. Kirche von Westfalen, Tecklenburg
Bernhard Eickmann, CBR e. V. Radiowerkstatt Herford
Bärbel Eisert-Iserloh, genialvital Herten
Rainer Flanz, Medienkompetenzzentrum im MedienHaus, Mülheim a. d. R.
Gabi Fortak, medienforum münster e. V. / Vorstand Landesverband Bürgerfunk NRW e. V.
Michael Franken, Radiowerkstatt studio tv Tönisvorst
Ole Gerdes, Erster Dürener Rundfunkverein e. V.
Ralf Grote, Radio Runde Hamm e. V.
Kai Hofstetter, Verein für Medien und Bildung e. V., Siegburg
Robert Hülsbusch, Bürgerfunk AG der Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck
Charlotte Kroll, Fölok Iserlohn e. V.
Klaus Kuhfuss, Ostwestfalenfunk Radioproduktion e. V., Herford
Klaus Lenser, Allgemeiner Rundfunkverein Dortmund e. V.
Norbert Marbach, Medienverein Düsseldorf e. V.
Jürgen Mickley, Medienforum Duisburg e. V.
Werner Milbradt, Public Networking Niederberg e. V., Velbert
Manfred Nöger, Radiowerkstatt Volkshochschule Warendorf
Herbert Perl, Radioförderverein Siegen-Wittgenstein
Ulf Rommelfanger, Volkshochschule Herne
Conny Rupp, Radio Lippeland e. V., Lippstadt
Marek Schirmer, Antenne Witten
Michael Schneider, Kurzschluss – Das Jugendmagazin, Herne
Jörg Tomzig, Niersradio der ArGe Medien und Kommunikation e. V., Mönchengladbach
Ulrich Zucht, Bürgerwache Bielefeld e. V. / Vorstand Landesverband Bürgerfunk e. V.