Aus Gesprächen des LBF mit Peter Schwarz (LfM) ergeben sich einige Tipps und Tricks, die Radiowerkstätten den Weg zu einer planbareren Förderung erleichtern können. Einige Hinweise:

Sammelanträge stellen

Es ist günstig, frühzeitig Sammelanträge für ganze Arbeitskonzepte der Radiowerkstatt zu stellen (zum Beispiel im Herbst 2008 für das erste Halbjahr 2009). Ist der Sammelantrag bewilligt, hat die Radiowerkstatt zumindest für sechs Monate eine planbare Grundlage. Sammelanträge erleichtern auch der LfM die Arbeit und weil weniger bürokratische Schritte nötig sind, könnte es dann auch ein wenig schneller gehen. Wer allerdings vor Ablauf des Gesamtzeitraums Geld haben möchte, muss die Mittelnachweise für die Einzelprojekte doch auch einzeln an die LfM schicken. Trotz des Vorteils der Gesamtbewilligung bleibt eine gewisse Flexibilität erhalten: Sollte sich weiterer Bedarf ergeben, kann die Radiowerkstatt immer noch mehr Projekte beantragen; besteht weniger Bedarf, wird eben nur das abgerechnet, was tatsächlich geleistet wurde.

Unterschiedliche Projektarten trennen

Dabei sollten die Projekte in die die Bereiche „Zertifikatskurse“, „Schulungen“ und „Schulprojekte“ aufgeteilt werden.

Gesammelt werden sollten also

  1. alle Förderanträge für die „Radioführerscheine“,
  2. alle speziellen Schulungen für Bürgerfunkgruppen, bei denen durchaus auch eine Sendung entstehen darf und
  3. die Anträge für die medienpädagogische Arbeit mit Schulen.

Auch hier erleichtert es der LfM die Arbeit, weil weniger Einzelanträge bearbeitet werden müssen und die Bearbeitungszeiten könnten verkürzt werden.

Eigenanteil nicht vergessen

Im Kostenplan für ein Schulungsprojekt sollten alle tatsächlichen Kosten enthalten sein. Neben Honorar- und Studiokosten sollten auch eine Umlage für Teilnehmer-Werbung, die Verwaltungsarbeit oder die Raummiete mit aufgeführt werden. Raumkosten können auch dann geltend gemacht werden, wenn die Miete nicht von der Radiowerkstatt selbst, sondern von einem Träger übernommen wird. Die „beantragte Förderung“ entspricht laut LfM den tatsächlichen Kosten minus 20 Prozent. Ein Eigenanteil wird also in jedem Fall vom Antragsteller erwartet und da die Radiowerkstätten den bei der Arbeit so gut wie immer einbringen, sollten sie auch nicht vergessen, ihn anzugeben.

Schulprojekte

Wer mit einer Schule Radioprojekte durchführen möchte, wird dort in den meisten Fällen Informations- und Motivationsarbeit leisten müssen, die nicht gefördert wird. Die konkreten Stunden einer Erstberatung können aber durchaus schon mit abgerechnet werden. Radiowerkstätten sollten prüfen, inwieweit es sinnvoll sein kann, die Antragstellung den Schulen zu überlassen. Die Betreuung der Projekte durch Medientrainer in den Radiowerkstätten kann gegen Rechnung ja trotzdem gewährleistet sein.