Rund 16.000 Unterschriften von Bürgerfunkhörern und Radiomachern, die sich gegen die Verschlechterungen für den Bürgerfunk wenden, die CDU und FDP im neuen Landesmediengesetz planen, überreichten Bürgerfunk-Vertreter am 30. April an Edgar Moron, den ersten Vizepräsidenten des nordrhein-westfälischen Landtags.

„Die Gesetzesnovelle bedeutet quasi das Aus für einen hörerorientierten Bürgerfunk“, hob Bettina Lendzian vom Landesverband Bürgerfunk NRW hervor. „Gerade die Gruppen, die möglichst viele Hörer erreichen wollen, werden durch den vorgesehenen Sendebeginn nach 21 Uhr demotiviert“, erklärte Martin Wißmann, Sprecher der Radiowerkstätten in katholischer Trägerschaft und Mitglied im Landesarbeitskreis „Qualitätsoffensive Bürgerfunk“. Im Übrigen sei äußerst fraglich, ob die späten Sendezeiten bei einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung Bestand hätten, fügte Lendzian hinzu. Ein weiteres großes Problem sei die „radikale Verknappung“ der Sendezeit in vielen Verbreitungsgebieten: „Auch dort, wo jetzt teilweise drei oder vier Stunden täglich ausgestrahlt werden, sieht der Gesetzentwurf nur noch eine Sendestunde vor“, beklagt Lendzian.

Darüber hinaus kappe der Gesetzentwurf die bisherigen Säulen der Finanzierung von Radiowerkstätten, analysierten die Vertreter des Bürgerfunks: „Wenn statt der Sendeminuten nur noch Projekte gefördert werden, haben die teilweise ehrenamtlich getragenen Bürgerfunkstudios viel mehr bürokratischen Aufwand“, so Wißmann, „mit Entscheidungen über die Projekte kommt außerdem die Landesanstalt für Medien in die Situation, letztlich auch über Bürgerfunkinhalte zu entscheiden.“ Solche Zensurmöglichkeiten würden die Zugangsoffenheit und damit die Partizipationschancen von Bürgerfunkgruppen grundsätzlich gefährden. „Völlig unverständlich ist auch, dass der Gesetzgeber die Lokalradios aus ihrer Produktionshilfeverpflichtung entlassen soll“, ergänzte Lendzian, „denn Bürgerfunk beschert dem Lokalfunk örtliche Themen in einer Breite und Tiefe, die bei den Sendern sonst keinen Raum bekommen.“ Das finanzielle Ausbluten der Radiowerkstätten gefährde zudem landesweit zahlreiche Arbeitsplätze von Medienpädagogen, Journalisten und Technikern, die bislang die Gruppen unterstützen und zur Qualität der Sendungen beitragen.

Die Unterzeichner hatten auf Papier-Listen in den Bürgerfunkstudios oder in einer virtuellen Liste im Internet unterschrieben und mit ihrer Unterschrift die Forderungen nach genügend Sendeplätzen, möglichst hörerstarken Sendezeiten und einer angemessenen Förderung für den Bürgerfunk unterstützt. Ein reduziertes Sendevolumen von einer Stunde täglich lehnen sie ebenso ab wie eine Ausstrahlung des Bürgerfunks zur Fernseh-Primetime – also einen Sendestart nach 20 Uhr.

„Der Gesetzgeber täte gut daran, die Novelle des Landesmediengesetzes in diesen Punkten zu überarbeiten“, resümierte Wißmann. „Denn der Kritik von Hörern, Bürgerfunkern und Radiowerkstätten haben sich in der öffentlichen Anhörung im Landtag am 27. März fast alle anderen Sprecher angeschlossen, die Mehrheit der Experten war sich absolut einig“, sagte Lendzian.