Geht es um den Bürgerfunk, entflammt in jüngster Zeit häufig eine Diskussion um sogenannte „fremdsprachige Sendungen“. Dabei handelt es sich bei den fremdsprachigen Beiträgen um einen verschwindend geringen Programmanteil im Bürgerfunk. Das ist wissenschaftlich belegt.

Die jüngst veröffentlichte Untersuchung von Prof. Volpers „Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen – Eine Organisations- und Programmanalyse“ stellt fest:

„Innerhalb des Bürgerfunks in NRW spielen fremd- und gemischtsprachige Programmangebote kaum eine Rolle … Lediglich in sechs Verbreitungsgebieten wurden im Untersuchungszeitraum entsprechende Sendungen ausgestrahlt, wobei acht Sendungen speziell für Migranten produziert waren.“ (Schriftenreihe Medienforschung der LfM, Band 51, Seite 50)

Dies zeigt, dass in den Argumentationen gegen fremdsprachliche Beiträge ein (Schreckens-)Szenario aufgebaut wird, das jeder Grundlage entbehrt.

Desweiteren wird der Umgang mit fremdsprachlichen Sendungen in einer Satzung der LfM geregelt. Dort heißt es:

§4) Die Veranstaltergemeinschaft kann vor der Ausstrahlung von Beiträgen mit fremdsprachigen oder sonstigen sprachlich nicht allgemein verständlichen Inhalten die Vorlage einer inhaltlichen Zusammenfassung verlangen. Hat die Veranstaltergemeinschaft begründete Anhaltspunkte dafür, dass die gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen nicht eingehalten sind, kann sie die Vorlage einer Übersetzung des Beitrages verlangen. Hat die Veranstaltergemeinschaft begründete Anhaltspunkte dafür, dass die Übersetzung den Inhalt des Beitrages in wesentlichen Teilen nicht zutreffend wiedergibt, kann sie von der Gruppe die Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer verlangen.

Es ist sicherlich für alle Seiten von Interesse, dass die Sendungen in der Regel zweisprachlich produziert werden. Das wird von den Radiowerkstätten unterstützt.

Wir halten die bestehenden rechtlichen Regelungen für ausreichend.