Die Geschichte des heutigen Landesverbands Bürgermedien NRW ist die Geschichte zweier unterschiedlicher Verbände, die durch die traditionelle Trennung der Medien Fernsehen und Radio unterschiedliche Interessen vertraten:
Auf der einen Seite der Landesverband Bürgerfunk NRW, der sich traditionell für die Belange des Bürgerfunks einsetzte und sowohl die damaligen Radiowerkstätten als auch Einzelpersonen vertrat. Er wurde gegründet von unzufriedenen Mitgliedern des Interessenvereins Gemeinnütziger Rundfunk (IGR), wodurch der Bürgerfunk in NRW bis zur Auflösung des IGR 2018 von gleich zwei Verbänden vertreten wurde.
Auf der anderen Seite der Landesverband Offener Kanäle NRW, der bis zum Ende der OK-Förderung im 2009 die Interessen der Offenen Kanäle, also lokalen Bürgerfernsehsender, vertrat. 2014 wurde auf Initiative noch bestehender Einrichtungen mit der Landesarbeitsgemeinschaft Bürger- und Ausbildungsmedien NRW ein Nachfolgeverband von noch bestehenden Medienwerkstätten gegründet, der sich zum Ziel setzte, alle bürgermedialen Interessen unabhängig von der Medienform zu vertreten.
Die Idee der Zusammenführung beider Verbände führte 2020 schließlich zum Beschluss, die LABAM aufzulösen, ihre Mitglieder und das Vereinsvermögen in den LBF zu übertragen und den LBF gleichzeitig in den Landesverband Bürgermedien NRW umzubenennen. Eine moderne, medienübergreifende Satzung wurde von Mitgliedern beider Verbände entwickelt und im Frühjahr 2021 beschlossen.
Die Geschichte des Landesverbands Bürgerfunks NRW
Der Landesverband Bürgermedien NRW wurde als Landesverband Bürgerfunk NRW am 20.12.1996 als Alternative zum IGR (Interessenverein Gemeinnütziger Rundfunk) gegründet, mit dessen Arbeit die späteren LBF-Mitglieder nicht zufrieden waren. Gründungsmitglieder waren aktive Bürgerfunker*innen, in erster Linie von freien Trägern von Radiowerkstätten, die nicht nur Qualifizierung und Medienkompetenzvermittlung als Aufgaben des Bürgerfunks sahen, sondern auch die Funktion der Gegenöffentlichkeit.
Rund 15 Jahre lang konnte der LBF die Bürgerfunklandschaft maßgeblich mitgestalten, eine vielfältige und erfolgreiche Bürgerfunklandschaft in NRW etablieren und kompetent begleiten. Hauptarbeitsplattform waren dabei die monatlichen vereinsoffenen Vorstandssitzungen und Arbeitsgruppen. Der Kontakt zu den Radiowerkstätten im Land wurde in zahlreichen Veranstaltungen intensiviert. Zentrale Anlaufstelle war dabei die LBF-Geschäftsstelle (in Essen, Duisburg und Münster), meist mit einer Honorarkraft.
Im Laufe seiner Geschichte konnte der LBF zahlreiche Erfolge erzielen, darunter u. a.
- die Mitentwicklung von Kriterien für anerkannte Radiowerkstätten in den 90er Jahren als Teil der LfR-Expertenrunde
- die Verhinderung von Verschiebungen der Bürgerfunk-Sendezeiten in den 90er Jahren durch landesweit geführte Gerichtsprozesse
- die Mitwirkung an der LMG-Novelle 1998 und die damit einhergehende Aufnahme der 15%-Förderung zur Festigung und zum Ausbau des Bürgerfunks in NRW
- die Durchführung einer erfolgreichen Rettungsaktion zur Erhaltung der Minutenförderung bei der LMG-Novelle 2002
- die Gründung des Arbeitskreis „Qualitätsoffensive Bürgerfunk“ im Frühjahr 2004 in enger Zusammenarbeit mit der LfM zur zukünftigen Gestaltung des Bürgerfunks.