31. 10.2024

Bürgermedienmacher*innen aus NRW ziehen um nach Rheinland-Pfalz

2024-10-31T14:07:58+01:0031. Oktober 2024|0 Kommentare

Die Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz hat ein richtungweisendes wertschätzendes Bürgermedien-Basispapier beschlossen – die Ludwigshafener Erklärung – bravo und herzlichen Dank. Jürgen Mickley hat bei der LfM-NRW einen Ausreiseantrag gestellt, er will in das Paradies der Bürgermedien übersiedeln. Die „Ludwigshafener Erklärung“ baut auf die Arbeit von 40 Jahren Offene Kanäle in Rheinland-Pfalz auf. Sie bringt Wertschätzung zum Ausdruck, macht Hoffnung und verspricht Perspektiven.

Der LBM-NRW fordert die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW auf, sich an dem Bürgermedien-Basispapier der Kolleg*innen aus Rheinlad-Pfalz ein Beispiel zu nehmen.

 

Link: Ludwigshafener Erklärung

Link: Pressemitteilung zur Ludwigshafener Erklärung

26. 02.2024

Bekanntgabe Förderprogramm „Mediale Partizipation im lokalen Raum“

2024-10-29T10:47:57+01:0026. Februar 2024|0 Kommentare

Auszüge aus der Bekanntgabe der LfM-NRW (26.02.2024)

„Die Förderung von Partizipation ist eine wichtige Aufgabe der Landesanstalt für Medien NRW, um die Vielfalt in unserer Gesellschaft zu fördern.“

„Zu diesem Zweck beabsichtigt die Landesanstalt für Medien NRW, im Jahr 2024 Leuchtturmprojekte zu fördern, zu begleiten und ihre Ergebnisse für interessierte Dritte sichtbar zu machen.“

„Die Landesanstalt für Medien NRW stellt für das Förderprogramm insgesamt bis zu EUR 56.000,- bereit. Es ist geplant, bis zu 14 Leuchtturmprojekte zu fördern. Die Mittel werden in Form eines Zuschusses zur Finanzierung der förderfähigen Kosten bei der Durchführung der jeweiligen Maßnahme gewährt. Die Landesanstalt für Medien NRW gewährt

1. 02.2024

Novellierung des Landesmediengesetzes NRW

2024-10-29T10:49:03+01:001. Februar 2024|0 Kommentare

Die Novellierung des LMG-NRW ist am 24.01.2024 mit den Stimmen der CDU, SPD und GRÜNEN beschlossen worden; mit zwei Änderungen:
1. die Änderung der Förderung technischer Infrastruktur und
2. die Erhöhung der Finanzierung der LfM von 55 auf 60 % des nach § 112 des Medienstaatsvertrages bestimmten Anteils am Rundfunkbeitrag (1,6 Mio. Euro)
Das novellierte Gesetz tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Hier die Änderungen im Gesetzestext:

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