An dieser Stelle veröffentlichen wir Positionspapiere des Verbands und unserer Mitglieder:
- 2013 – Position zur LMG-Novelle – Landesverband Bürgerfunk NRW
- 2013 – Position zur LMG-Novelle – FÖLOK Iserlohn
- 2013 – Position zur LMG-Novelle – Verein für Medien und Bildung Siegburg
Die Online-Konsultation der Landesregierung zum neuen Landesmediengesetz ist weiterhin unter diesem Link verfügbar.
Für den Bürgerfunk relevant sind insbesondere:
- § 40 Bürgermedien
- § 40a Bürgerfunk im lokalen Hörfunk
- § 40b Programmbeiträge für lokalen Hörfunk
- § 40c Bürgermedien
Weitere Hintergrundinformationen:
- ma 2013 Radio I: NRW-Lokalradios stehen zum 26. Mal an der Spitze (06.03.2013)
- Erster Medienkonzentrationsbericht der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) (06.02.2013)
- EU-Papier Gemeinnützige Bürger- und Alternativmedien
- „Wie die Medien sein sollten“ – Papier der LfM-Medienkommission
- LfM-Medienkompetenzbericht 2011/2012
- Aufteilung der LfM-Haushaltsmittel 2013
Hörerfreundliche Sendezeiten am Abend , dezentrale Strukturen mit finanziellem Rückgrat und ein Sitz in der Medienkommission sollten gewährleistet sein. Bürgerfunk sollte als ein Element der Demokratie gefördert werden.
Antenne Regenbogen ist eine freie Bürgerfunk Gruppe in Wuppertal. Einmal im Monat machen wir Bürgerfunk für Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle auf Radio Wuppertal.
Unsere Wünsche und Anforderungen an das neue Landesmediengesetz bezüglich Bürgerfunks in NRW sind im Einzelnen:
1. Flexiblere Sendezeiten und Ausweitung der Sendezeiten bei Bedarf.
Das bedeutet, Sendezeiten ab 18.00 Uhr freigeben und die Sendezeit auf Wunsch und bei Bedarf auf 104 Minuten ausdehnen.
2. Finanzielle Förderung für alle Bürgerfunk-Gruppen.
Nicht nur Medien-Werkstätten und Träger wie Volkshochsulen, sondern auf Antrag auch freie Bürgerfunk-Gruppen die eigene Investitionen tätigen, (Aufnahmegerät ect. Es ist unpraktikabel, sich vor jedem Interview in der Nachbarstadt bei der VHS ein Aufnahmegerät auszuleihen.) sind förderungswürdig
3. Abschaffung oder Einschränkung des Zwangs zum absoluten Lokalbezug.
Berichterstattung aus dem gesamten Bundesland und notfalls auch aus der gesamten Republik muss möglich sein, insofern es die Thematik erfordert.
4. Abschaffung des Systems der 3 Unterschriften für die Sendeanmeldung.
Eine Unterschrift eines Alleinverantwortlichen reicht völlig.
Für Antenne Regenbogen
Thomas Niehus
Antenne Regenbogen, Queer Radio 107,4