Am 5. Juli 2007 hat der LBF eine Verfassungsbeschwerde sowie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen neue Bestimmungen für den Bürgerfunk nach dem 12. Rundfunkänderungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Da der LBF als Verband nicht klagebefugt ist, sondern nur Bürgerfunkgruppen, die in ihren Grundrechten betroffen sind, treten als Beschwerdeführer zwei Radiovereine auf, die sowohl selbst als Bürgerfunkgruppe aktiv sind, als auch jeweils eine Radiowerkstatt betreiben: Der Radio Lippeland e. V. (Lippstadt/ Kreis Soest) und der FLoK/Freier Lokalrundfunk Köln e. V.
Die gesamten Verfahrenskosten trägt der LBF NRW e. V. Um dies zu ermöglichen, haben bereits zahlreiche Radiowerkstätten, Bürgerfunkgruppen und Einzelpersonen den Verband mit Geldspenden unterstützt.
Hinterlasse einen Kommentar