Bürgerfunk-Novelle tritt zum 01. Juli in Kraft (de jure) – de facto aber erst mit neuem Programmschema
Am 29. Juni 2007 ist das Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes NRW, 12. Rundfunkaenderungsgesetz (LMG-NW) im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW veroeffentlicht. Mit seiner Veroeffentlichung tritt das Gesetz zwar de jure zum 01. Juli 2007 in Kraft, aber nicht in allen Punkten. In manchen konkreten Punkten, in denen naemlich das Gesetz erst noch umgesetzt werden muss – und das braucht Zeit – tritt das Gesetz aber tatsaechlich oder wie der Jurist zu sagen pflegt, de facto erst in Laufe der Zeit in Kraft. So gilt z.B. die Buergerfunksendezeit solange nach altem Programmschema, bis ein neues Programmschema von der Veranstaltergemeinschaft beschlossen und deren Recht- und Gesetzmaeßigkeit durch die LfM (Beschluss der Medienkommission) bestätigt ist.
Mit der Umstellung von der Minutenförderung auf reine Projektförderung, mit der Förderung von ausschließlich Maßnahmen und Projekten, vorrangig Maßnahmen und Projekte, die die Medienkompetenz durch Schulprojekte in Kooperation mit einer Veranstaltergemeinschaft stärken also mehr als die Hälfte des Bürgerfunks demnächst Schülerinnen und Schülern vorbehalten bleibt, wird der Bürgerfunk faktisch abgeschafft. Die Produktion von Bürgerfunksendungen wird nicht mehr gefördert.
Mit dem In-Kraft-Treten des Landesmediengesetzes gilt ab sofort (ab 01.07.2007):
– Bürgerfunk-Beiträge nur noch in deutscher Sprache;
– Bürgerfunk-Beiträge müssen einen lokalen Bezug zum Verbreitungsgebiet haben;
– Produktionshilfeverpflichtung der Veranstaltergemeinschaften entfällt;
– Fortführung der Minutenförderung bis 31.12.2007.
Erst nachdem die Änderung des Programmschemas in Eurem Verbreitungsgebiet von der Veranstaltergemeinschaft beschlossen und durch die LfM bestätigt ist, gilt:
– der Sendeumfang höchstens 1 Radiostunde täglich;
– Ausstrahlungszeit werktags 21-22 Uhr, sonn- und feiertags 19-20 Uhr;
– Ausfälle bzw. Verschiebungen von Bürgerfunksendungen sollen sonn- und feiertags 20-21 Uhr nachträglich ausgestrahlt werden.
Erst mit Jahreswechsel oder später gilt:
– Einführung des „Führerschein-Prinzips“ (Nachweis geeigneter Qualifizierung), erforderlich ab 01.01.2008, in begründeten Ausnahmefällen aber spätestens zum 30.06.2008;
– Umstellung der Förderung von der Minuten- auf die Projektförderung am 01.01.2008 (Qualifizierungsprojekte und Schulprojekte).
Das Gesetz liegt zum Download noch nicht bereit; das wird sich aber in den nächsten Tagen sicher ändern.
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