Inzwischen liegt das Protokoll der Anhörung am 27.03.2007 vor. Wir haben Auszüge aus dem 64-seitigen Papier zusammengestellt.
Auszüge aus den Stellungnahmen der Sachverständigen:
(Ein Audio-Mitschnitt aller Redebeiträge ist eingestellt auf der Seite des Freien Lokalrundfunks Köln e. V.: http://www.flok.de/rest/gefahr.htm )
Dieter Meurer (Verband Lokaler Rundfunk in NRW e. V.):
(Wir hatten) darum gebeten, für die Ausstrahlung zunächst einmal die Zeit zwischen 20 und 21 Uhr vorzusehen, mit der Möglichkeit, dass die Veranstaltergemeinschaften im Einvernehmen mit den Bürgerfunkern auch andere Zeiten festsetzen. (…) Wir erwarten, dass der vorliegende Gesetzentwurf im parlamentarischen Beratungsprozess so verändert wird, dass die Veranstaltergemeinschaften die Möglichkeit haben, den Bürgerfunk aufgrund der Verhältnisse vor Ort in ihrem Programmangebot zu platzieren und ihrer Programmverantwortung gerecht zu werden.
Prof. Dr. Bernd Blöbaum (Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Institut für Kommunikationswissenschaften):
Vor dem Hintergrund der vielen Expertengespräche, die auch im Medienrat zum Bürgerfunk geführt worden sind, erscheinen die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen in Sachen Bürgerfunk deutlich überzogen. Damit wird in der Summe ein durchaus erfolgreiches Konzept fast unkenntlich gemacht. (…) Die angepeilte Entwicklung des Bürgerfunks birgt die Gefahr, dass die Potenziale, die das Format bietet, künftig brachliegen. (…)
Ihn hauptsächlich in die Hand von Schülern zu geben ist falsch. Darauf sind die Schulen nicht vorbereitet. Das wird eher auf eine Senkung der inhaltlichen Standards hinauslaufen als auf eine Förderung. Das Konzept halte ich aus fachlicher Sicht für völlig falsch. Es gibt auch Seniorengruppen, die Bürgerfunk machen. Die schließt man mit solchen Konzepten eher aus. Das widerspricht übrigens auch dem Konzept des lebenslangen Lernens.
Zu dem Punkt „Sendungen in deutscher Sprache“ beziehungsweise „keine fremdsprachigen Angebote“. In einer Zeit, in der über die Integration verschiedener Gruppen in unsere Gesellschaft intensiv nachgedacht wird, ist es ein falsches Signal, Sendungen nur in deutscher Sprache zuzulassen. Das Radio war immer ein Integrationsmedium. Wir haben in Nordrhein-Westfalen sehr gute Beispiele dafür, wie die Potenziale des Integrationsmediums genutzt werden. Ich verweise nur auf den Westdeutschen Rundfunk mit seinem Programm „Funkhaus Europa“ oder auf den Vorspann der „Sendung mit der Maus“, der in mehreren Sprachen daherkommt. Überall in unserer Gesellschaft wird das Internationale gestärkt. Die Studenten sollen nach dem Bologna-Geist studieren. In den Kitas wird englischsprachiger Unterricht angeboten. In den Grundschulen ist Englisch als Unterrichtsfach verpflichtend. Jetzt will man im Bürgerfunk fremdsprachige Sendungen verbieten. Ich glaube, das ist ein nicht zeitgemäßes Signal in einer globalisierten, internationalen Gesellschaft.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Insgesamt schleift dieser Gesetzentwurf viele Besonderheiten, die Nordrhein-Westfalen im Mediensektor auszeichnen, ab – viele Besonderheiten, die dazu beigetragen haben, dass dieses Bundesland in den vergangenen Jahren zu einem sehr erfolgreichen und kreativen Medienstandort geworden ist. Aus fachlichen Gründen sind viele der vorgesehenen Änderungen sehr kurzfristig gedacht. Sie beziehen sich auf einige sicherlich vorhandene Defizite, die man auch empirisch benennen kann. Aber im Hinblick auf eine europäische Entwicklung und auf die Frage, welche Rolle Nordrhein-Westfalen im Konzert der Medienländer künftig spielen wird, sollte man den vorliegenden Gesetzentwurf noch einmal diskutieren und ihn gründlich überarbeiten.
Prof. Dr. Helmut Volpers (Institut für Medienforschung):
(Ich kann) nicht ganz einverstanden sein mit den im Gesetzentwurf enthaltenen Begründungen – die von den beiden Fraktionen stammen, die diesen Entwurf getragen haben -, die sich auf die Studie beziehen, die ich im Auftrag der LfM durchgeführt habe. Dabei handelt es sich nämlich um Überinterpretationen. Mit einer Ausnahme lassen sich die Schlussfolgerungen, die in dem Gesetzentwurf gezogen worden sind, aus der Studie so nicht ableiten.
Ich halte das Einbeziehen von Schülerinnen und Schülern zunächst einmal für eine ganz gute Idee, bin aber der Meinung, dass in der praktischen Umsetzung erhebliche Probleme auftreten werden. So, wie die Regelung jetzt formuliert ist, werden dadurch unnötig viele Ressourcen von der eigentlichen Bürgerfunkarbeit abgezogen. Ich prophezeie Ihnen, dass es scheitern wird, wenn man es in dieser Art und Weise in der Realität umzusetzen versucht. (…)
Zur Beschränkung auf deutschsprachige Sendungen hat Herr Dr. Blöbaum schon das Notwendige gesagt. Ich halte das EU-rechtlich für bedenklich. Ich halte es aber auch unter dem Aspekt der Förderung von Migranten für schlichtweg kontraproduktiv, wenn man sagt, es dürfe keine fremdsprachigen Beiträge geben. Man sollte diese Möglichkeit eröffnen, allerdings in Form der Ausstrahlung zweisprachiger Beiträge. Im Übrigen hat das fremdsprachige Programm im Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen bisher so gut wie überhaupt keine Rolle gespielt. Es gab nicht massenhaft fremdsprachige Sendungen, die starke Abschaltimpulse ausgelöst haben.
Wilhelm Achelpöhler (Rechtsanwalt, Kanzlei Meisterernst-Düsing-Manstetten, Münster):
Der Gesetzentwurf sieht weit reichende Änderungen vor. Der erste Punkt ist, dass die Ausstrahlung des Bürgerfunks nicht mehr garantiert ist, sondern dass er in das Programm aufgenommen werden soll. Damit ist nicht gemeint, dass der Bürgerfunk nicht anlässlich aktueller Ereignisse entfallen könnte. Das ist schon nach der derzeitigen Fassung des Gesetzes der Fall. Aufgrund der Nutzersatzung der LfM war es ohne weiteres möglich, den Bürgerfunk wegen aktueller Ereignisse, zum Beispiel wegen Fußballspielübertragungen, ausfallen zu lassen. Jetzt haben wir aber eine Regelung, die dazu führen kann, dass der Bürgerfunk in Ausnahmefällen in einem Programmschema überhaupt nicht enthalten ist. Das muss man sich vergegenwärtigen.
Bei dem zweiten Punkt geht es um die Sendezeit des Bürgerfunks. Es wird immer davon gesprochen – das ist hier auch in manchen Beiträgen zum Ausdruck gekommen -, dass es um eine Stunde geht. Das ist nicht richtig. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Sendezeit des Bürgerfunks höchstens 60 Minuten beträgt. Es wird keine Mindestzeit, sondern eine Höchstzeit vorgegeben. Als verwaltungsrechtlich orientierter Anwalt kennt man das aus dem Schadstoffrecht, wo von „maximal so viel“ die Rede ist. Ein Mindestmaß ist in dem Gesetzentwurf jedenfalls nicht festgelegt.
Die Änderung der Sendezeit ist der wesentliche Punkt. Ich möchte aus meiner schriftlichen Stellungnahme zitieren; denn in dem Fall zitiere ich nicht mich selbst, sondern das, was das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erklärt hat. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat sich 1998 genau mit der Problematik beschäftigt, über die wir heute reden: Wie sieht es mit der Sendezeit aus, wenn sie auf die Zeit nach 21 Uhr verschoben wird? Wie ist das rechtlich zu qualifizieren? Das Oberverwaltungsgericht hat in der Entscheidung, auf die ich hinweisen möchte, zunächst einmal auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen, wonach der Bürgerfunk ein Bestandteil des Lokalfunks ist, der dazu beiträgt, die meinungsmäßige Vielfalt des Programmangebots zu erhöhen. Dann heißt es – das möchte ich wörtlich zitieren -:
„Werden Beiträge dieser Gruppen nach Maßgabe des Programmschemas zu einer Zeit gesendet, in der nur noch verhältnismäßig wenige Menschen und bestimmte Bevölkerungsgruppen kaum noch Radio hören, wird faktisch die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit ausgehöhlt, die thematische Breite und meinungsmäßige Vielfalt des Programmangebots zu erhöhen.“ Weiter heißt es: „Abgesehen davon, dass der Rückgang der Hörerquote in der Abendzeit ein Strukturproblem des Hörfunks in der Konkurrenz zum Fernsehen ist, lässt die Verschiebung der Sendezeit für den Bürgerfunk auf die Stunde zwischen 21 und 22 Uhr verständlicherweise die Bereitschaft sinken oder erlöschen, noch für bestimmte Zielgruppen, etwa für Kinder und alte Menschen in Seniorenwohnheimen, Beiträge zu produzieren. Dass eine nennenswerte Zahl von Menschen aus diesen Bevölkerungskreisen um diese Zeit noch Radio hört, ist nämlich nicht zu erwarten.“
Das sind nicht meine Worte, sondern die Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts unseres Landes. Sie machen recht deutlich, welche Einbußen bei der Meinungsvielfalt eine Verschiebung der Sendezeit zur Folge hat. Das wirft wiederum die Frage auf, wie sich das eigentlich auf das besondere Modell in Nordrhein-Westfalen auswirkt, mit man in finanzieller Hinsicht sehr gut lebt. Wird vielleicht das Alleinstellungsmerkmal des lokalen Anbieters gefährdet, wenn der Pluralismus in dieser Art und Weise ausgehöhlt wird? Das ist eine spannende Frage, die uns vielleicht noch weiter beschäftigen wird.
Dr. Kurt A. Holz (Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW, Pressesprecher):
Zweitens. Unter dem Aspekt der Teilhabemöglichkeiten halten wir vor allem die beabsichtigte Regelung zur Sendezeit des Bürgerfunks, nämlich landeseinheitlich werktags zwischen 21 und 22 Uhr mit einem Sendevolumen von höchstens 60 Minuten, für eindeutig kontraproduktiv. Nach unserer Auffassung spricht vieles dafür, dem Bürgerfunk zur Stärkung seiner lokalen Identität einen früheren Sendeplatz, und zwar direkt im Anschluss an das lokale Programm, zuzuweisen.
Drittens. Ausdrücklich begrüßt die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen die Absicht des Gesetzgebers, den Bürgerfunk mit einem eigenen Funktionsauftrag auszustatten. Wir teilen aber auch die Auffassung der Landesanstalt für Medien, dass die Ergänzung des lokalen Informationsangebots sowie der Beitrag zur gesellschaftlichen Meinungsbildung nur dann umgesetzt werden können, wenn der Bürgerfunk zu hörerrelevanten Sendezeiten ausgestrahlt wird.
Prälat Dr. Karl-Heinz Vogt (Katholisches Büro Düsseldorf) (gemeinsame Stellungnahme der christlichen Kirchen):
Der erste Hinweis betrifft die Ausstrahlungszeit. Alle seriösen Medienanalysen weisen darauf hin, dass die Zahl der Hörerinnen und Hörer am Abend kontinuierlich absackt. Zwischen 17.30 und 18 Uhr gibt es mit dem Einsetzen des Fernsehvorabendprogramms einen ersten Knick bei der Zahl der Nutzerinnen und Nutzer. Ein zweiter Rückgang der Hörerzahl erfolgt um 19 Uhr mit Beginn der Nachrichtensendung „heute“. Spätestens ab 20 Uhr, mit Beginn der „Tagesschau“, spricht man von der „Fernseh- Primetime“. Zu dieser Zeit verliert auch der öffentlich-rechtliche Hörfunk immens an Akzeptanz. Das heißt im Klartext, es ist eine Unterstellung wider besseres Wissen, den Rückgang der Hörernutzung im privaten Hörfunk ab 18 Uhr in Nordrhein-Westfalen der Ausstrahlung des Bürgerfunks anzulasten. Ein Bürgerfunk, der nach 21 Uhr ausgestrahlt wird, ist tot. Wer das will, soll es ehrlich sagen. Das ist übrigens barmherziger, als einen Tod auf Raten zu verordnen. In diesem Zusammenhang verwundert es schon, dass die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP, die doch angetreten sind, unnötige Reglementierungen und Verwaltungsvorschriften abzubauen, unbedingt eine landesweit einheitliche Ausstrahlung vorschreiben wollen, dass sie also – mit anderen Worten – zu einer Überreglementierung neigen, wie es Herr Meurer formuliert hat.
Unser Plädoyer lautet: Wenn der Bürgerfunk schon später als bisher ausgestrahlt werden soll, dann sollte die Ausstrahlung in der Regel ab 19 Uhr, spätestens aber ab 20 Uhr erfolgen können. Warum sollen nicht vor Ort individuelle Abweichungen von der Regel – nicht nur zur Förderung der Medienkompetenz durch Projekte – aus wichtigen Gründen möglich sein? Die Gesamtveranstaltung heißt doch „Lokalradio“.
Der zweite Hinweis bezieht sich auf die Qualität der Beiträge. Jeder weiß, dass die Beiträge des Bürgerfunks von unterschiedlicher Qualität sind. Das soll es übrigens auch im Mantelprogramm von radio NRW und in lokal verantworteten Programmen der Lokalsender geben. Diese unterschiedliche Qualität ist nach wie vor vorhanden, auch wenn in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen der am Bürgerfunk Interessierten festzustellen sind, die Qualität des Programms deutlich zu verbessern. Es ist zu begrüßen, dass in § 72 des Gesetzentwurfs die geeignete Qualifizierung der Mitglieder von Bürgerfunkgruppen vorausgesetzt wird. In § 73 wird formuliert, dass die Beiträge in deutscher Sprache zu gestalten sind. Wir geben zu bedenken, dass es nach wie vor möglich sein muss, fremdsprachliche und muttersprachliche Elemente in die Beiträge einzubauen. Allerdings müssten sie ins Deutsche übersetzt werden, damit die Verantwortung für den Inhalt der Sendung übernommen werden kann. Deshalb schlagen wir eine andere Formulierung vor als diejenige, die in dem Gesetzentwurf apodiktisch niedergelegt ist.
Der dritte Hinweis bezieht sich auf den Zweck des Bürgerfunks. Es ist ein Anliegen, dass Medienkompetenz über die Aktivität im Bürgerfunk erworben werden kann. Medienkompetenz zu erwerben ist nicht nur für Schülerinnen und Schüler erforderlich. Daher raten wir, dies allen Jugendlichen zu ermöglichen – nicht nur denen, die eine Schule besuchen. Die Lebenswirklichkeit junger Menschen ist nicht nur die Schule. (…)
Ich möchte mit den Worten schließen: Ich hoffe, dass diese Anhörung den Mut stärkt, Modifikationen an dem vorliegenden Gesetzentwurf vorzunehmen.
Ralf Woelk (DGB-Bezirk NRW):
Der Gesetzentwurf weckt bei uns den Eindruck, dass es trotz des formalen Funktionsauftrags nicht wirklich um die Weiterentwicklung der Bürgermedien und auch nicht wirklich um die Weiterentwicklung der Vermittlung von Medienkompetenz geht. Die Anmerkungen, die im Rahmen der Anhörung der CDU-Landtagsfraktion gemacht worden sind, wurden aus meiner Sicht nicht aufgenommen. Ich habe bereits damals viele Hinweise gehört, die ich auch heute wieder von den Sachverständigen gehört habe. Sie sind aber nicht in die Formulierung des Gesetzentwurfs mit eingeflossen.
Die grundlegende Befürchtung des DGB ist: Wenn der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung in Kraft träte, würde das gesamte System des Bürgerfunks, wie es sich derzeit darstellt, in sich zusammenbrechen. Aber das ist möglicherweise beabsichtigt. Es drängt sich daher der Eindruck auf, dass es dem Gesetzgeber eher um die Erfüllung von Verlegerwünschen geht. Sie glauben, dass man die Sendeschiene zwischen 18 und 21 Uhr ohne Bürgerfunk besser verkaufen kann. (…)
Auch ist uns nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht ersichtlich, wie Bürgerfunkbeiträge zukünftig im Rahmen des Lokalprogramms überhaupt noch ausgestrahlt werden können beziehungsweise wie sie überhaupt noch zustande kommen. Was die dafür notwendige Infrastruktur betrifft: Die Radiowerkstätten werden in dem Gesetzentwurf nicht einmal erwähnt. Von daher würden wir uns zumindest einen Satzungsauftrag an die LfM wünschen, mit dem dafür gesorgt wird, dass ein solches flächendeckendes Angebot weiterhin existiert, damit Aktivitäten wie Schulprojekte – wenn man sie denn möchte – überhaupt stattfinden können. Diese brauchen nämlich einen Ansprechpartner vor Ort, und das können sicherlich nicht die Sendeanstalten sein.
Häufig wurde auch, insbesondere im Zusammenhang mit der Volpers-Studie, über Qualität gesprochen. Die qualitativen Aspekte, die es angeblich zu verbessern galt, wurden beim Bürgerfunk in den Vordergrund gestellt. Wir finden in dem Gesetzentwurf an keiner Stelle ein wirksames Instrument, mit dem man konstruktiv darauf Einfluss nimmt, wie sich die Qualität entwickelt beziehungsweise wie das geregelt wird. Im Gegenteil, aufgrund der in dem Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen wird die Produktion von Bürgerfunksendungen in ihrer bisherigen Weise schwer möglich sein. (…)
Die Rahmenbedingungen sind so, wie sie sich in dem Gesetzentwurf darstellen, aus unserer Sicht für den Bürgerfunk denkbar ungünstig. Es kann wirklich bezweifelt werden, dass der Gesetzgeber überhaupt noch möchte, dass sie zustande kommen. Die Rahmenbedingungen werden nämlich zum Teil abgeschafft, zum Teil werden sie verschlechtert. Zum Teil bleiben sie aber auch völlig unklar. An dem Willen zur Bürgerbeteiligung darf hier also ernsthaft gezweifelt werden. Daher kommen wir immer wieder zu dem Ergebnis, dass es dem Gesetzgeber letztendlich nur darum geht, die Sendestrecke zwischen 18 und 21 Uhr kommerziell zu verwerten
Kurt Koddenberg (Gesprächskreis für Landesorganisationen der Weiterbildung in NRW, Sprecher):
Wir sind der Auffassung, dass der Gesetzentwurf sowohl positive Elemente enthält, die dem Anspruch einer Weiterentwicklung des Bürgerfunks gerecht werden können, als auch Punkte, die die angestrebte Qualitätsverbesserung gefährden. Ich möchte konkret drei für uns sehr wichtige Zusammenhänge betonen beziehungsweise noch einmal unterstreichen.
Der erste Punkt bezieht sich auf § 82. Die Landesorganisation für Weiterbildung begrüßt die starke Betonung der Medienkompetenzfunktion. Dies entspricht seit Beginn des Lokalfunks dem Aufgabenverständnis der hier zu vertretenden Weiterbildungseinrichtungen. Wir begrüßen auch die stärkere Betonung der Kompetenzvermittlung durch Schulprojekte. Die einseitige Konzentration auf Schülerinnen und Schüler sowie auf Schulprojekte lehnen wir jedoch ab. Gerade die Mitgliedseinrichtungen und Träger der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen gehen für ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Medienkompetenzvermittlung von der Notwendigkeit lebenslangen Lernens aus. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sagen wir, dass hierzu Menschen in jedem Alter gehören, so auch Seniorengruppen, Behindertengruppen, Bürgerinitiativen, Migranten-, Frauen- und Selbsthilfegruppen oder Vereine.
Der zweite Punkt bezieht sich auf § 72. Die Verschiebung des Sendezeitbeginns für den Bürgerfunk auf werktags 21 Uhr halten wir in zweifacher Hinsicht für kontraproduktiv. Die Bürgerfunkbeiträge verlieren ihren lokalen Bezug zum Verbreitungsgebiet, da sie in vielen Fällen vom sonstigen Lokalprogramm des Senders abgekoppelt werden. Der Arbeitsaufwand für qualitativ hochwertige Sendungen würde zudem in keinem Verhältnis mehr zur Hörerquote stehen und würde zwangsläufig den Rückzug gerade der mit einem hohen Anspruch arbeitenden Produktionsgruppen in unseren Radiowerkstätten zur Folge haben. Zur Umsetzung seines Funktionsauftrags – den wir ausdrücklich begrüßen – braucht der Bürgerfunk dringend höerrelevante Sendezeiten.
Der dritte Punkt bezieht sich ebenfalls auf § 72. Die beabsichtigte rechtliche Schwächung des Bürgerfunks wird von uns ebenfalls abgelehnt. Bislang war die jeweilige Veranstaltergemeinschaft verpflichtet, die Sendezeiten für den Bürgerfunk verbindlich in ihr Programmschema einzubeziehen. In dem Gesetzentwurf wird dies zu einer Soll-Bestimmung für Beiträge, die täglich höchstens 60 Minuten dauern, was vor allem für Großstädte, in denen sich mitunter mehrere Radiowerkstätten die gekürzten Sendezeiten teilen müssen, gravierende Nachteile hätte. Da gleichzeitig Schulprojekte nur dann besonders gefördert werden, wenn sie im Einvernehmen mit der Veranstaltergemeinschaft entstehen, und zusätzliche Bürgerfunkzeiten für Schulen als Kann-Bestimmung formuliert sind, hängt die Gestaltung des Bürgerfunks zukünftig vom Wohlwollen der Veranstaltergemeinschaft ab. Nichts anderes können wir wahrnehmen. Wir sprechen uns daher für die Beibehaltung der bisherigen, verbindlichen Regelung für die Veranstaltergemeinschaft aus.
Der Gesprächskreis für Landesorganisation der Weiterbildung appelliert an Sie, den Bürgerfunk auch zukünftig als diskriminierungsfreien Zugang zur öffentlichen Kommunikation und als lokalpublizistische Ergänzung der allgemeinen Berichterstattung zu erhalten.
Sichern Sie hörerrelevante Ausstrahlungszeiten und stabilisieren Sie insbesondere die projektunabhängige, verlässliche Grundförderung des Bürgerfunks.
Dietrich Pollmann (Landesverband der Volkshochschulen von NRW e. V., stellv. Vorsitzender):
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, wir haben mittlerweile einige interessante Stellungnahmen gehört. Für mich war die interessanteste Stellungnahme die von Prof. Volpers. Er wird von Ihnen als wissenschaftlicher Kronzeuge für die Novellierung angeführt. Er hat hier zu Protokoll gegeben, dass er mit der Interpretation seiner Studie nicht zufrieden ist (…)
Betrachten wir die einzelnen Regelungen und führen wir sie auf den Kern der Novelle zurück, können wir feststellen – ich denke, das ist heute auch klar geworden -, dass hier ökonomisches Interesse die Feder geführt hat. Herr Becker, Herr Heine, um es deutlich zu sagen: Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Wir alle möchten einen wirtschaftlich gesunden Lokalfunk haben. Ich denke, die Bürgerfunker werden das mittragen. (…)
An die Politik ist die Frage zu stellen: Wie hat sie einen fairen Interessenausgleich vorgenommen? Wir meinen, dass dies hier nicht gelungen ist. Es geht in erster Linie um die kommerzielle Verwertung der Sendestrecke zwischen 18 und 21 Uhr und die wirtschaftliche Stabilisierung des Lokalfunks. Anders ausgedrückt: Es geht um die ökonomische Stärkung des privatrechtlichen Lokalfunks in Konkurrenz zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, also zum WDR, und der Bürgerfunk ist das Bauernopfer. Das heißt, der Preis für die Stärkung des privatrechtlichen Lokalfunks ist die Überregulierung und deutliche Schwächung des Bürgerfunks: ein Abschied vom Bürgerfunk auf Raten.
Vor diesem Hintergrund, also der stärkeren kommerziellen Verwertung im Lokalfunk durch die Schwächung des Bürgerfunks, werden die einzelnen geplanten Änderungen plausibel: die Verkürzung der Sendezeit des Bürgerfunks auf maximal 60 Minuten, die Verschiebung des Sendebeginns auf nach 21 Uhr – Prälat Dr. Vogt hat gesagt, das sei der Tod des Bürgerfunks -, die Schwächung der Rechtsposition des Bürgerfunks, die Abschaffung der Strukturförderung zugunsten der Projektförderung mit den damit verbundenen Folgen.
Unter diesen Bedingungen kann auch die beabsichtigte Qualitätssteigerung (…) gar nicht greifen; denn das, was Sie einführen wollen, ist kontraproduktiv. Auch das ist heute schon angeführt worden. Insbesondere hochwertig produzierende Werkstätten, also Bürgerfunker mit Anspruch, Ambition und durchaus auch Sendungsbewusstsein, wollen sich zurückziehen. Die Ansagen sind klar. Wir – die Bürgerfunker, die Volkshochschulen – vermissen also bei der Politik einen fairen Interessenausgleich. Das ist der Grund, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, warum Sie von so vielen Seiten massiven Widerspruch bekommen.
Noch ein Wort zu dem Thema „Radio in der Schule“. Dazu ist schon viel gesagt worden. Wir sehen hier, wie auch in anderen Bereichen, dass sich der politische Blick in diesem Land etwas auf die Schule verengt. Selbstverständlich begrüßen wir, dass die Medienkompetenzförderung der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden soll. Die Volkshochschulen sind selbst auf diesem Feld tätig. Aber das Thema heißt auch „lebenslanges Lernen“: ein Lernen, ein Leben neben der Schule. Erwachsenenbildung, außerschulische Bildung oder die Hochschulen – wie Herr Prof. Blöbaum sagte – gehören einfach dazu. Das ist gar keine Frage. Es kann gar keinen Grund geben, warum Sie hier diese Verengung vornehmen.
Zur Klarstellung: Die Volkshochschulen wollen nicht rückwärts gewandt auf dem Status quo verharren. Wir sehen durchaus Optimierungsmöglichkeiten beim Bürgerfunk. Die Weiterentwicklung der Medienlandschaft muss allerdings unter ehrlicher Abwägung der unterschiedlichen Interessen – Wirtschaftsgut und Kulturgut, kommerzielle und nichtkommerzielle Interessen -, unter Einbeziehung des Bürgerfunks und mit Beteiligung der Bürgerfunker erfolgen. Das ist eine sehr lebendige, sehr kreative Szene. Es wäre wirklich völlig verfehlt, diese Leute zu diskreditieren und nicht einzubeziehen. Das heißt, für den Bürgerfunk muss es attraktive Sendezeiten, genug Sendevolumen, Unabhängigkeit und eine verlässliche finanzielle Förderung geben.
Rudolf Blauth (Arbeitskreis VHS-Radiowerkstätten, Landesverband der Volkshochschulen von NRW e. V.):
Als erstmals von einer Novellierung des Landesmediengesetzes die Rede war, waren die Volkshochschulen überzeugt, dass sich die Radiowerkstätten, die Lokalsender und die Parteien übergreifend auf das Motto einigen können: Wenn der Bürgerfunk schlecht ist, ist das auch für den Lokalsender schlecht, und wenn, umgekehrt, der Bürgerfunk gut ist, ist dies auch für den Lokalsender gut. – Also hätte man sich eigentlich darüber austauschen können, wie ein geändertes Landesmediengesetz die Voraussetzungen für einen qualitativ besseren Bürgerfunk schaffen kann.
Leider wurde dieser eigentlich nahe liegende, produktive Weg nicht eingeschlagen. Im Gegenteil – das wurde schon öfter gesagt -, man muss eigentlich kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass sich die Umsetzung der Regelungen des vorliegenden Gesetzentwurfs als kontraproduktiv in Sachen Qualitätsverbesserung erweisen wird. Warum? Dafür gibt es zwei Argumente.
Erstens. Es werden sich gerade die Gruppen, die sehr viel Zeit und Energie in die Erstellung gut gemachter Bürgerfunkbeiträge stecken, aus dem Bürgerfunk zurückziehen. Wer steckt schon gern viel Arbeit in Radiobeiträge, die anschließend kaum noch gehört werden?
Zweitens wissen wir bereits jetzt, dass viele – übrigens auch VHS-Radiowerkstätten, die uns namentlich bekannt sind – ihre Arbeit einstellen müssen, wenn diese nicht mehr strukturell gefördert wird. Ich möchte auf die gemeinsame Stellungnahme des Städtetags, des Städte- und Gemeindebunds und des Landkreistags verweisen – leider ist heute niemand von ihnen anwesend -, in der genau diese beiden Kritikpunkte herausgegriffen werden.
Ich finde die Stoßrichtung des Gesetzentwurfs umso verwunderlicher, als der Bürgerfunk – ein gut gemachter Bürgerfunk natürlich – in Zeiten der wachsenden Bedeutung von Podcasting, YouTube usw. eigentlich ein Pfund ist, mit dem die Lokalsender wuchern können; denn es ist sicherlich unstrittig, dass der Hörfunk gegenwärtig vor einer seiner größten Umwälzungen seit der Erfindung des Radios steht.
Ich denke dabei sowohl an die Digitalisierung des Mediums als auch an das – wie es der Marktforscher Klaus Goldhammer einmal formuliert hat – mittelfristige Auseinanderbrechen der Zielgruppen. Nach der aktuellen ARD/ZDF-Online-Studie 2006 sind bereits 97 % der 14- bis 19-Jährigen im Netz, aber nicht mehr am Radio, das zwar immer noch das reichweitenstärkste Medium ist, aber seit dem Jahr 2000 eine rückläufige Tendenz zu verzeichnen hat.
Die 14- bis 19-Jährigen lieben zunehmend Medien, die ihnen ein interaktives Handeln ermöglichen. Wenn man sich gleichzeitig die Anstrengungen der Tageszeitungen vor Augen führt, über gemeinsam mit Amateuren gestaltete Schüler-, Senioren-, Bürger-, Frauen- und Vereinsseiten dichter an die gewünschten Zielgruppen heranzukommen, wenn angesichts eines grundlegend geänderten Mediennutzungsverhaltens die Bereitstellung aktiver Gestaltungsmöglichkeiten das Gebot der Stunde ist, warum, um alles in der Welt, sollen aus der Sicht der Lokalradios die geschätzten 2.000 Produktionsgruppen mit ihren über 5.000 Radiomachern und ihren jährlich mehr als 10.000 Bürgerfunkbeiträgen faktisch aus dem Lokalsender vertrieben werden? Warum werden diese Aktivisten nicht als bereits vorhandenes Reservoir, als real existierende Chance gesehen, um nicht nur das Image des Lokalsenders zu verbessern, sondern ihn auch im Bewusstsein der in diesem Verbreitungsgebiet wohnenden Radiohörer als ihren Sender zu verankern? Warum wird ein gut gemachter Bürgerfunk nicht als Standortvorteil zum Beispiel im Wettbewerb mit dem großen Konkurrenten WDR angesehen?
Allein unsere, im ländlichen Raum angesiedelte VHS-Radiowerkstatt hat in den vergangenen elf Jahren über 400 überwiegend junge Menschen im Herstellen von Radiosendungen ausgebildet. Unsere Medienpädagogin hat in diesen Jahren mit unzähligen Schulklassen, Bürgerinitiativen, Gewerkschaftsgruppen, Verbänden und Kirchengruppen Bürgerfunksendungen erstellt. Glauben Sie nicht, dass dies, da auf derselben Frequenz liegend, auch dem Ansehen des Lokalsenders als Medium der hier lebenden Menschen genutzt hat? Glauben Sie ernsthaft, dass dies demnächst, wie uns mitgeteilt wurde, zum Beispiel durch Schülerkurzbeiträge im redaktionellen Teil ersetzt werden kann? Ein Radiobeitrag – so unsere Erfahrung aus der VHS-Arbeit – wird erst dann als eigener Beitrag empfunden, wenn er von der redaktionellen Gestaltung über das Sprechen am Mikrofon und die Musikauswahl bis zum digitalen Schnitt eine umfassende Identifizierung mit dem eigenen Werk ermöglicht, sonst nicht. Die ARD-/ZDF-Projektgruppe Multimedia schreibt bezogen auf die Mediengewohnheiten – ich zitiere -: „Es setzt jetzt eine zweite Phase ein, die zwei zentrale menschliche Bedürfnisse umsetzt: Menschen haben viel zu erzählen, und Menschen sind mitteilungsbedürftig. Der aktive Konsument und Produzent steht im Fokus, der aktiv am Geschehen teilnimmt.“
Sie brauchen nicht lange zu suchen. Bei den Bürgerfunkern in Nordrhein-Westfalen finden Sie sehr schnell über 5.000 gut ausgebildete Menschen, die über das Medium Radio zukünftig sehr gern aktiv am Geschehen teilhaben wollen. Doch statt innovative, vorwärtsgewandte Ideen zu verwirklichen, statt mit den Trägern der Radiowerkstätten in einen wirklichen Dialog über die Qualität zu treten, statt zum Beispiel eine Trägerkonferenz auf Landesebene durchzuführen, soll der Bürgerfunk nun per Gesetz zeitlich und vor allem finanziell ausgetrocknet werden. Meine Damen und Herren, das wäre schade für den Bürgerfunk, schade für das Radio als wichtiges und lebendiges Element der Medienkompetenzarbeit unserer Volkshochschulen, schade um ein weltweit einmaliges Partizipationsmodell, schade aber auch für den Lokalfunk selbst.
Martin Wißmann (Radiowerkstätten in katholischer Trägerschaft/ RWK, Bistumsstudio West, Bocholt):
Ich finde – damit spreche ich für alle unsere Radiowerkstätten -, dass dieser Entwurf für den Bürgerfunk, für die Bürgerfunkgruppen und für die Radiowerkstätten, die dem Bürgerfunk Sendungen von dieser Qualität ermöglichen, nicht nur ein Schuss vor den Bug, sondern sogar eine zerstörerische Breitseite ist. Wenn das LMG so novelliert wird, wie es vorgesehen ist, wird vom Bürgerfunk nur noch wenig übrig bleiben, und das, was übrig bleibt, wird etwas anderes als Bürgerfunk sein. Ich möchte das gern als „Möchte-gern-Schulfunk“ – oder etwas Ähnliches – bezeichnen. Aber es hat nichts mit Bürgerfunk zu tun. Der Entwurf entzieht dem Bürgerfunk die rechtlich eindeutige Grundlage, er reduziert ihn auf einen „Möchte-gern-Schulfunk“, er reduziert das Sendevolumen drastisch, und er verursacht gleichzeitig ein Hauen und Stechen zwischen den Bürgerfunkgruppen und demotiviert sie damit.
Eine Demotivierung tritt auch auf, weil die Sendezeiten verschoben werden. Viele werden aufgeben. Der Bürgerfunk wird dann eben nicht mehr die Vielzahl der sozialen, kulturellen, sportlichen, kirchlichen, ökologischen und Eine-Welt-Themen wiedergeben. Der Gesetzentwurf nimmt den Radiowerkstätten, die den Bürgerfunk ermöglichen, systematisch alle Grundlagen einer planbaren Finanzierung. Das betrifft nicht nur die Zuschüsse der LfM, sondern auch die Produktionshilfen und die eigentlich nur marginal in Anspruch genommenen Sponsoringmöglichkeiten. Aber es bleiben der gute Wille von Trägern übrig, die sich in diesem Bereich freiwillig engagieren, und die vage Möglichkeit einer Projektfinanzierung.
Zu Qualitätsfragen findet man in dem Entwurf nur fragmentarische Aussagen. Die Punkte, die dort erwähnt sind, sind nicht wirklich bis zum Ende durchkonjugiert. Sie sind teilweise rechtlich strittig. Wenn man die Förderung und die Sendemöglichkeit einseitig zugunsten von Schulprojekten regelt, bedeutet das gleichzeitig, dass es zum Nachteil aller anderen Gruppen ist. Diese willkürliche Festsetzung entzieht dem Gedanken, aus dem heraus der Bürgerfunk einmal geschaffen worden ist, jede Grundlage.
Die fünf katholischen Bistümer in Nordrhein-Westfalen haben von Anfang an, seit der Etablierung des Privatfunks, freiwillig viel Geld und auch viel Personal in den Bürgerfunk gesteckt. Studios wurden errichtet und ausgestattet – im Erzbistum Köln noch in der jüngsten Vergangenheit. Etliche Tausend Leute, Menschen aller Altersgruppen und aus den unterschiedlichsten Zusammenhängen, sind in diesen Jahren in den kirchlichen Radiowerkstätten qualifiziert worden. Sie sind motiviert, geschult und begleitet worden, damit sie Bürgerfunk machen konnten. Die Qualifizierungsangebote, die wir gemacht haben – das, was der Gesetzentwurf vorsieht, ist bei uns längst geübte Praxis -, wurden rege genutzt. Sie waren sehr erfolgreich. Zahlreiche Preise, die Gruppen aus kirchlichen Studios bekommen haben, belegen dies.
Bei uns produzierten alle gesellschaftlichen Gruppen: Vorschulkinder, Schüler aller Schultypen – noch in der letzten Woche habe ich mit Hauptschülern einer nicht-kirchlichen Schule in Borken (…?) – dies steht für viele solcher Projekte in den vielen Studios -, Mitglieder von Jugend- und Erwachsenenverbänden, Mitglieder von Gremien und Arbeitsgruppen aus Pfarreien und Pfarrverbünden, auch viele nicht-kirchliche Gruppen. Das Themenspektrum habe ich schon erwähnt. (…)
Nur der Bürgerfunk bietet all diesen Menschen die Möglichkeit, sich an so viele andere zu wenden. Es gibt keinen anderen Kanal. Pressemitteilungen oder Leserbriefe können gekürzt oder verworfen werden. Nur der Bürgerfunk wird unverändert in voller Länge ausgestrahlt. Kein anderes Medium verschafft den Menschen so viele Rezipienten.
Das Internet – jetzt muss ich etwas Medienkompetenzvermittlung betreiben – bietet keine adäquate Alternative. Wenn wir uns einmal mit dem erfolgreichsten Podcast, der von Privaten in Deutschland gemacht wird, beschäftigen – „Schlaflos in München“ heißt der -, stellen wir fest, dass er täglich weltweit so viele Nutzer hat, wie sie jede Bürgerfunkgruppe lokal hat. Wenn man sich das vor Augen führt, erkennt man, dass das kein adäquater Ersatz ist. Wir reden hier einerseits von einem lokalen, andererseits von einem weltweiten Medium. Die Streuverluste sind unglaublich hoch. Dann muss sich man sich auch klarmachen – die Umfragen haben das belegt -, dass die Downloader eines Podcasts zu einem großen Teil Jäger und Sammler sind. Die hören nicht, die sammeln nur. Von einem Ersatz durch das Internet zu sprechen finde ich deswegen im Moment etwas verfrüht und mit Blick auf die Lokalität völlig verfehlt.
Wenn der Bürgerfunk auch in dem künftigen Gesetz eine Chance haben soll, brauchen wir dort Formulierungen, die sich an einigen Zielen orientieren sollten. Der Bürgerfunk braucht viele Hörer – das haben wir schon erfahren -, und das geht nur, wenn wir eine relevante Sendezeit haben. Die Sendezeit muss vor der Fernseh-Primetime liegen. Der Bürgerfunk sollte spätestens um 19 Uhr beginnen, besser früher. Der Bürgerfunk braucht genug Sendestunden. Wir haben Sendegebiete, in denen derzeit vier Stunden Bürgerfunk ausgestrahlt werden; dann kann man nicht sagen, eine Stunde reicht. Das ist völlig unangemessen.
Der Bürgerfunk braucht die Vielfalt. Deshalb brauchen wir einen Funktionsauftrag, in dem es deutlich heißt: Jede Gruppe muss die Möglichkeit haben, sich für den Bürgerfunk qualifizieren zu lassen und sich über den Bürgerfunk unzensiert an viele Hörer zu wenden. – Das muss eindeutig festgelegt werden. Deswegen muss es sich hierbei um eine Muss-Bestimmung handeln; es darf keine Kann-Bestimmung sein. Alles andere würde der Willkür Tür und Tor öffnen.
Dem Bürgerfunk dürfen, wenn es um inhaltliche Einschränkungen geht, allenfalls sehr vorsichtig Grenzen gesetzt werden. Wer lokale Bezüge fordert, muss auch sagen, wie er sich das vorstellt. Dürfen lokale Gruppen dann nicht mehr über ihren Einsatz für weltweite Gerechtigkeit berichten? Dürfen lokale Gruppen nicht mehr auf Menschenrechtsverletzungen in anderen Staaten eingehen, wenn sie sich in den Sendegebieten für Menschenrechte stark machen? Dies müsste, entweder in Satzungen oder im Gesetz, etwas greifbarer sein.
Wenn man ausschließlich deutschsprachige Sendungen fordert – darüber haben wir schon viel gehört -. so muss ich sagen, dass das aus unserer Sicht wenig integrationsfördernd ist. Nordrhein-Westfalen liegt nicht mitten in Deutschland, sondern hat auch viele Außengrenzen. Der Kreis Borken zum Beispiel grenzt an die Niederlande. Für die Völkerverständigung ist es, wenn die Zweisprachigkeit gegeben ist, eine gute Gelegenheit, um deutsch-niederländische Sendungen zu machen. Daran müsste man dringend noch einmal arbeiten. In diesem Sinn appelliere ich an den Gesetzgeber. Nicht zuletzt braucht der Bürgerfunk eine verlässliche Finanzierung. Die Radiowerkstätten kosten Geld. Nur Radiowerkstätten können Bürgerfunkgruppen in die Lage versetzen, qualitativ gute Sendungen zu machen. Wenn man das komplett auf Projektförderung umstellt, müssen die Radiowerkstätten mit untragbaren Finanzrisiken rechnen. Die Refinanzierung wäre von Fristenzwängen, von Zufälligkeiten und Unwägbarkeiten bei der Projektvergabe abhängig, und es gäbe einen bürokratischen Moloch, bestehend aus Projektanträgen, Projektberichten und Projektabrechnungen. Das alles ist nicht zielführend.
Auch die Produktionshilfeverpflichtung muss erhalten bleiben, und es muss dafür gesorgt werden, dass sie flächendeckend umgesetzt wird.
Die von den katholischen Bistümern errichteten Radiowerkstätten und die ihnen nahe stehenden Studios bitten den Gesetzgeber, den Gesetzentwurf so zu überarbeiten, dass die gerade genannten Ziele erreicht werden. Sollte es allerdings bei den in dem vorgelegten Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen und den dadurch bedingten grundlegenden Veränderungen für den Bürgerfunk bleiben, werden die Träger unserer Radiowerkstätten über eine Fortsetzung des kirchlichen Engagements für den Bürgerfunk neu entscheiden müssen. Ich kann schon jetzt für einzelne Bistümer sagen, dass diese Entscheidung nicht länger zugunsten der Radiowerkstätten ausfallen kann.
Christian Ottens (Bürgerinitiative Bürgerfunk NRW):
Ich bin Bürger und habe mir die Gesetzesnovelle gründlich durchgelesen. Wenn man die Problembeschreibung liest, erwartet man auf keinen Fall hinter den von Ihnen konkret aufgeführten Schlussfolgerungen, zum Beispiel Kürzung und Verschiebung von Sendezeit, Qualifizierungsmaßnahmen, um flexibler auf technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen reagieren zu können. Was ist die von Ihnen angesprochene und geforderte notwendige höhere Flexibilität überhaupt?
Denken Sie, dass die Bürger keine Wortbeiträge ertragen, die länger als eineinhalb Minuten dauern? Denken Sie, dass die Bürger kulturelle und gesellschaftliche Diskurse nur im Cyberspace des Internets führen? Denken Sie, dass Wortbeiträge nur eine Berechtigung haben, wenn sie einen wirtschaftlichen Benefit durch Werbespots bringen? Was denken Sie überhaupt über die Bürger dieses Landes, die Sie vertreten müssen und die Sie für die Vertretung ihrer Interessen bezahlen? Wie viel freie Meinungsäußerung über ein Massenmedium wollen Sie ihnen erlauben? Sehen Sie etwa keinen Zusammenhang zwischen der Förderung der freien Meinungsbildung und dem Erhalt der Demokratie sowie einem starken Gemeinwesen? Gerade die Mitarbeiter des Bürgerfunks nehmen sich die Ruhe und die Zeit, die Pflanzen des Gemeinwohls, nämlich das Engagement der Einzelnen und einzelner Gruppen, angemessen zu würdigen, daran teilzunehmen und sie anderen nahezubringen.
Statt der uns im Gesetzentwurf verheißenen – und ungenau formulierten – Verbesserung in Richtung Flexibilisierung finden wir einen bürger- und demokratiefeindlichen Lobby-Vorschlag zugunsten des kommerziellen Lokalfunks. Nun sagt der VdC-Vorstand Georg Rose, Radio Wuppertal: „Vor allem mit Blick auf die Freigabe der Ladenöffnungszeiten in Nordrhein-Westfalen bedeutet die Novelle eine deutliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit für die Lokalstationen.“
Ist das die Marschrichtung? Die kommerziellen Lokalsender sind doch heute schon die Sieger unter den Rundfunksendern. Steckt dies hinter der viel beschworenen Erhöhung der Flexibilität? Mit anderen Worten: Muss der Bürgerfunk gefälligst flexibler werden, während sich die kommerziellen Lokalsender nicht zu bewegen brauchen, sondern im Einheitsbrei von Wortsilben weiter nur Musikclips und Werbespots senden und für diesen gesellschaftlich fragwürdigen Beitrag noch mehr Sendezeit bekommen sollen? Was sind die Maßstäbe für diese Novelle? Offensichtlich geht es hier nicht um den Ausgleich von privaten und öffentlichen Interessen. (…)
Oder wollen Sie uns weismachen, dass die kommerziellen Lokalsender die Interessen der Bürger im Rundfunk besser aufgreifen können als die Bürger selbst? Wenn Sie das finden, müssten Sie sich eigentlich dafür einsetzen, die Redezeit im Landtag an kommerziell bezahlte Lobbyisten-Sprecher abzutreten. Finden Sie das flexibel? Finden Sie, dass unter solchen Bedingungen freie Meinungsäußerung und Demokratie eher stattfinden? (…) Im Übrigen macht man in der Novelle genau das Gegenteil von dem, was man zu tun vorgibt. Statt zu flexibilisieren, wird dort eingeschränkt – Stichwort „Einschränkung der Sendezeit des Bürgerfunks“. Sie verlangen Qualifizierungsmaßnahmen, eine Lizenz des Bürgers zum Reden und den Vorrang der Förderung der Medienkompetenz vor freier Meinungsbildung.
Alles in allem liegt aus Sicht der Bürgerinitiative Bürgerfunk NRW eine bürger- und demokratiefeindliche Novelle vor, mit der unausgewogen und unausgegoren auf nebulös beschriebene Entwicklungen reagiert wird. Vor allem werden, arrogant über den Bürger hinweg, durch den vorgelegten Gesetzentwurf unverhohlen neoliberale Konzepte einer gnadenlosen Kommerzialisierung bis in die Einflussbereiche der Öffentlich-Rechtlichen verbreitet.
Thomas Klaus (Medienverein Düsseldorf e. V., Vorstand; Leiter der Radiowerkstatt):
Die Sendezeit des Bürgerfunks ist schon jetzt auf zwei Stunden begrenzt, wenn man sich nicht auf etwas anderes einigt. Wir (in Düsseldorf) haben eine Einigung, die deutlich über das hinausgeht, was der Sender leisten müsste, nämlich 10,5 Wochenstunden. Wir haben hier 17 und 18 Wochenstunden. Wir sind wirklich nicht das einzige Verbreitungsgebiet, in dem es so aussieht. Es gibt Verbreitungsgebiete, in denen deutlich mehr Bürgerfunk geleistet und mehr Zeit dafür zur Verfügung gestellt wird. (…) Wenn der Bürgerfunk eine solche Katastrophe ist, warum haben dann die Veranstaltergemeinschaften Ja dazu gesagt? (…) Mit der Novellierung haben Sie die Sendezeit des Bürgerfunks künftig auf eine Stunde begrenzt. Sie haben aber eine andere Einigung vor Ort ausgeschlossen. Warum? Das ist nicht ersichtlich. Wenn eine Veranstaltergemeinschaft nicht mehr als eine Stunde Bürgerfunk senden will, dann kann sie, um das nicht machen zu müssen, auf die rechtliche Grundlage verweisen. Aber schreiben Sie doch bitte darunter, dass man sich auch auf etwas anderes einigen kann. Wo liegt das Problem, wenn man es den Bürgerfunkern beziehungsweise den Veranstaltergemeinschaften wirklich selbst überlässt? So viel Freiheit der Entscheidung muss sein. Da braucht man sicherlich keine Intervention des Gesetzgebers. (…) Es findet sich überhaupt keine Spur von Deregulierung. Sie führen hier einen Akt der Gängelung auf. (…)
Franco Clemens (Interessenverein Gemeinnütziger Rundfunk in NRW e. V.):
Ich behaupte, dass Ihnen alle Argumente, die gegen diese Novellierung sprechen, längst klar sind. Ich unterstelle Ihnen, dass es Ihnen von vornherein nicht um die Optimierung des Bürgerfunks ging, sondern nur darum, die einseitigen Interessen der Verleger zu bedienen und den Bürgerfunk kaputtzumachen. In Köln sagt man dazu auch „Klüngelwirtschaft“.
Da sitzt zum Beispiel Thorsten Schick von der CDU in der Novellierungskommission, obwohl er gleichzeitig für den Lokalfunk im Märkischen Kreis arbeitet. Er wird sozusagen von den potenziellen Nutznießern der geplanten Novellierung bezahlt. (…)
Des Weiteren haben Sie, meine Damen und Herren, die Volpers-Studie – völlig aus dem Zusammenhang gerissen – dazu benutzt, im Zusammenspiel mit den Verlegern den Bürgerfunk mit einer öffentlichen Diffamierungskampagne zu überziehen. (…)
Ich frage mich: Was hat man Ihnen von Seiten der Verleger versprochen? Anders gefragt: Was erwarten Sie als Gegenleistung dafür? Etwa Beraterverträge nach Ihrer Abwahl? Oder erwarten Sie eine positive Presse selbst dann, wenn Sie grundgesetzwidrige Gesetze erlassen und überall Formen der demokratischen Mitbestimmung abbauen? Was für eine Milchmädchenrechnung! Verleger und Journalisten sind doch keine Parteisoldaten, die sich gemäß ihrer Rolle als vierte Gewalt im Staat auf Dauer vereinnahmen lassen. Da können Sie sich als Landesregierung bei den Medien öffentlich so oft als verlässlicher Partner anbiedern, wie Sie wollen. (…)
In Köln gab es einmal kurzzeitig eine von CDU und FDP getragene Regierung, die zum Beispiel glaubte, dass man sich die Gunst des lokalen Medienzaren erkaufen könnte, indem man ihn zum Ehrenbürger ernennt. Ich muss Sie aber enttäuschen, werte Mitglieder der Landesregierung: Diese Parteien sind in Köln mangels überzeugender Politik und wegen der Klüngelwirtschaft heute wieder in der Opposition, und sie sind froh, wenn sie über den lokalen Bürgerfunk zuweilen öffentlich etwas Geistreiches vermelden können – vor allem ohne aufgrund der Interessen wirtschaftlich vielseitiger Medienkonzerne erst einmal inhaltlich gefiltert worden zu sein. Das sind doch die Wahrheiten in unserer Mediokratie. Dank des bisherigen Konstrukts hat der Bürgerfunk mitten im kommerziellen Pudding noch immer für eine unabhängigere Gegenöffentlichkeit im lokalen Umfeld gesorgt. (…)
Machen Sie also Ihre Hausaufgaben; denn die kommerziellen Medien sind zwangsläufig auch ein Teil der globalisierten Industrie, von der Sie sich zuweilen zu politischen Schnellschüssen erpressen lassen. Statt aber den Wert eines von Quoten und Werbung unabhängigen Mediums, wie es der Bürgerfunk ist, zu schätzen und ihn als Ideal vor den eigenen Karren zu spannen, betreiben Sie mit Ihrer Politik die Demontage unserer lebendigen Demokratie und tragen langfristig zur weiteren Entmachtung der Politik zugunsten einer Wirtschaftsdiktatur bei. Schon jetzt konkurrieren wir uns auf dem freien Markt zu Tode und produzieren an den eigentlichen Bedürfnissen der Menschen latent vorbei. Warum? Weil die Politik als Regulativ einfach versagt.
Ich sage Ihnen, an der geplanten Novellierung des Bürgerfunks ist etwas faul. Sonst käme es nicht zu einem solch unsachlichen Vorschlag, der nicht der Allgemeinheit dient. (…) Ich fordere Sie auf: Kloppen Sie diesen Vorschlag einfach in die Tonne, wo er hingehört; wenn er zudem auch noch handwerklich so schlecht gemacht ist, dass hinter vorgehaltener Hand selbst Lokalsender und einige Verleger mangels Umsetzbarkeit nur noch mit dem Kopf schütteln. Das heißt: Auch einige Ihrer Handvoll Claqueure haben inzwischen Bauchschmerzen damit. Das sollte sich insbesondere die FDP hinter die Ohren schreiben – noch bevor die Namen der Verlage, die da bei Ihnen als Lobbyisten im Gebüsch verweilen, in den Fokus unseres öffentlichen Widerstands rücken. Ich fordere die Landesregierung auf: Sorgen Sie für einen gangbaren Kompromiss mit den Bürgerfunkern.
Hans Busch (Radio CoCo, Münster):
Ich will Ihnen schnell erzählen, was an der Basis passiert, was die Basis angesichts dieser Novellierung empfindet. Zunächst einmal sind das Wut und Entsetzen darüber, dass man zwar verspricht, etwas zu novellieren und zu verbessern, man aber, schaut man sich den Text genauer an, merkt: Hier soll etwas abgeschafft werden. (…)
Ich bin auch davon überzeugt, dass Bürgerfunk gerade in Münster – und darüber kann ich reden – notwendig ist. Wenn ich die Medienlandschaft betrachte, gibt es dort faktisch nur noch ein Medium, eine Zeitung. Und diese Zeitung besitzt auch noch den Lokalfunk. Das eingedenk kann man sich vorstellen, wie es mit der Medienvielfalt bzw. der Meinungsvielfalt in Münster aussieht. Eine andere Zeitung, die dort existierte, wird zurzeit von ihrem Verleger abgewickelt. Es ist also zwingend geboten, hier Meinungsvielfalt herzustellen.
Wenn Sie wirklich etwas für den Bürgerfunk tun wollen – das ist mir heute durch die Beiträge gerade von der Verlegerseite klar geworden -: Befreien Sie den Bürgerfunk vom Lokalfunk! Es ist schlicht unerträglich, wie in den letzten Jahren immer wieder gerade die Betriebsgesellschaften versucht haben, den Bürgerfunk in die Ecke zu drängen und an die Seite zu schieben. Wenn Sie also wirklich etwas für den Bürgerfunk tun wollen, wenn Sie etwas für die Qualität des Bürgerfunks tun wollen, dann befreien Sie ihn von diesem unsäglichen Lokalfunk und geben Sie dem Bürgerfunk eine Chance, als echte Konkurrenz zum Lokalfunk dazustehen.
Eckart Löser (Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk Essen e. V., Vorstandsvorsitzender):
Vorab erlaube ich mir den Hinweis, dass ich ein bekennender Anhänger des nordrhein-westfälischen Lokalfunkmodells bin. Ich habe mich von Beginn an seit nunmehr 17 Jahren dort in verschiedenen Vorständen und auch als Vorsitzender von Veranstaltergemeinschaften in Essen engagiert.
Meines Erachtens ist das nordrhein-westfälische Lokalfunkmodell ein äußerst ambitioniertes, ein einmaliges und auch ein mutiges Projekt. Soweit ich mich erinnere, hat es am Anfang nicht viele gegeben, die diesem Projekt tatsächlich große Erfolgschancen beigemessen hätten. Umso erfreulicher ist es, dass dieses Modell inzwischen allenthalben als Erfolgsmodell bezeichnet wird.
Und das ist es auch! Unsere Reichweiten beispielsweise sind seit Jahren höher als die eines jeden Programms des WDR. Und im Lokalfunk wird zudem richtig viel Geld verdient.
Eine kurze Anmerkung, gerichtet an Herrn Wollgramm: Sicher haben Sie recht: Einige Verbreitungsgebiete schreiben noch rote Zahlen. Aber es gibt eben Verbreitungsgebiete, die könnten auch 50 % Reichweite haben und würden trotzdem nie schwarze Zahlen schreiben. Man sollte also nicht den Eindruck erwecken, als läge das am Bürgerfunk. Das liegt vielmehr an der Struktur der einzelnen Verbreitungsgebiete.
Wenn ich von Erfolg rede, meine ich nicht nur den wirtschaftlichen Erfolg und nicht nur die Reichweite, sondern Erfolg heißt, dass sich dieses Lokalfunkmodell in allen drei wesentlichen Elementen bewährt hat, und zwar erstens mit der strikten Trennung zwischen publizistischer Verantwortung und wirtschaftlicher Zuständigkeit, zweitens mit der unzensierten Beteiligung von Bürgern im Verbreitungsgebiet am Bürgerfunk und drittens mit der Finanzierung ausschließlich über Werbung. Alles das war eine große Hürde, die am Anfang sicherlich niemand als Erfolgsfaktor angesehen hat. Und das Ganze noch bei einem gesetzlich fixierten, außerordentlich hohen publizistischen Anspruch, der dem an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestellten nahekommt. Selbstverständlich soll auch ein solches Gesetz jedes Mal, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, angepasst und vervollkommnet werden. Er stellt sich von daher die Frage: Wird der vorliegende Gesetzentwurf diesem Anspruch gerecht? Oder, da sich dieser Entwurf im Wesentlichen auf den Bürgerfunk konzentriert, konkreter: Führt die Annahme dieses Gesetzentwurfs tatsächlich zu einer Verbesserung des Bürgerfunks?
Verbesserung – so definiere ich sie – zeigt sich bei Erfüllung folgender Kriterien: Ist die Teilhabe von Gruppen im Verbreitungsgebiet am Bürgerfunk in mindestens gleichem Umfang sichergestellt? Wird das Gesetz dem Anspruch der Vermittlung von Medienkompetenz an möglichst viele gesellschaftliche Gruppen gerecht? Wird die journalistische Qualität des Bürgerfunks gesichert und verbessert? Gewährleistet das Gesetz eine Bestandssicherung der inzwischen entstandenen ehrenamtlichen Bürgerfunkgruppen und Radiowerkstätten? Das sind für mich die wesentlichen Fragen, an denen ich die Wirkungen eines Gesetzes messen will. Ich möchte auf die Beantwortung der einzelnen Fragen nicht eingehen. Das habe ich in meiner Stellungnahme getan. Ich ziehe also nur ein Fazit.
Wenn Ihre Gesetzesinitiative, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Ziel verfolgen soll, – einerseits – ich sage bewusst „einerseits“, weil ich das als positiv einschätze – dem Bürgerfunk den Funktionsauftrag zu erteilen, die Qualifizierung und Qualifikation der Bürgerfunker zu erhöhen und zu fördern – allerdings nach meiner Einschätzung zu stark auf Schülerinnen und Schüler fokussiert -, – andererseits aber die Themen des Bürgerfunks lediglich auf Lokales zu beschränken und damit vielen Gruppen die Chance zu nehmen, sich überhaupt am Bürgerfunk und der öffentlichen Meinungsbildung in einem Massenmedium zu beteiligen,
– wenn sie das Ziel verfolgen soll, den Umfang des Bürgerfunks ohne eine plausible Begründung – ich bin gerne dazu bereit, dafür weitere Argumente zu liefern – zu verringern bis hin zu seiner Halbierung oder bis zu seiner gänzlichen Auflösung,
– wenn sie das Ziel verfolgen soll, durch eine zeitliche Verschiebung den Bürgerfunk seiner Hörerschaft, vor allen Dingen auch der Hörerschaft von Jugendlichen und Schülern, die Sie besonders fördern wollen, zu berauben,
– wenn sie das Ziel verfolgen soll, den Bestand der gewachsenen Struktur von Radiowerkstätten und Bürgerfunkgruppen infrage zu stellen und zudem die Entscheidungskompetenz der Veranstaltergemeinschaften zu beschneiden,
dann beschließen Sie bitte diesen Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung! Wenn Sie aber
– Radiowerkstätten als Garanten für eine qualifizierte Bürgerbeteiligung am Radio, deren Kompetenz, deren Engagement und deren Erfahrung wir zukünftig mit Sicherheit auch zur Qualifizierung von Schülern brauchen, erhalten wollen,
– wenn Sie das Recht auch anderer engagierter Gruppen und nicht nur derjenigen, die Lokales zum Inhalt machen, sich im Verbreitungsgebiet am Bürgerfunk zu beteiligen, erhalten wollen,
– wenn Sie dem Bürgerfunk eine angemessene Hörerschaft als Anreiz und als Voraussetzung für öffentliche Meinungsbildung erhalten wollen,
– wenn Sie eine an den jeweiligen Rahmenbedingungen orientierte lokal und regional durchaus unterschiedliche Lösung von Bürgerfunk zulassen wollen
– und wenn Sie zudem die Entscheidungskompetenz der Veranstaltergemeinschaften respektieren wollen,
dann ändern Sie an diesem Entwurf mindestens folgende Teile:
– Sichern Sie grundsätzlich den Bestand der Radiowerkstätten durch eine konkret bezifferte institutionelle Förderung.
Dazu kann durchaus auch die Beibehaltung der Produktionshilfe dienen. Bürgerfunk ist ein Teil des lokalen Programms und in der Verantwortung der Veranstaltergemeinschaften. Und wenn Sie die Ihnen obliegende Aufgabe, nämlich den Bürgerfunkern zu helfen, auf die Radiowerkstätten übertragen, ist die Produktionshilfe voll gerechtfertigt. Bei einer von mir selber einmal angestellten Berechnung bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Stunde Bürgerfunk rd. 27 € kostet. Für den Preis können wir selber kein Radio machen.
– Ändern Sie bitte Ihr Ziel, den Erwerb von Medienkompetenz wesentlich auf Schülerinnen und Schüler zu fokussieren. Nehmen Sie Jugendeinrichtungen mit in den Text auf und schließen Sie sie nicht aus.
– Und überlassen Sie es bitte den Veranstaltergemeinschaften, im Rahmen eines gesetzlich festgeschriebenen Mindestumfangs über die Dauer und die Festlegung des Bürgerfunks zu attraktiven Sendezeiten zu entscheiden. Die Festlegung des Programmschemas ist Sache der Veranstaltergemeinschaften; und das muss sie auch bleiben.
Ingrid Scheithauer (Isip Communications, Meckenheim):
Ich komme gerade von den Mainzer Tagen der Fernsehkritik mit dem Thema „Öffentlichkeit im Wandel – Fernsehen im digitalen Wettbewerb“. Nicht die Tatsache, dass ich gerade in Mainz war, sondern der Blick in die Gesetzesvorlage bringt mich dazu, ein paar Takte zu der grundsätzlich veränderten Medienlandschaft zu sagen. (…)
Man kann (…) im Grunde von einer bevorstehenden Kopernikanischen Wende sprechen. Das alles wird von unseren Kategorien nicht so ganz erfasst, was allerdings bisher noch nicht negativ ist. Es stecken vielmehr jede Menge Chancen in dieser Entwicklung. Was wir brauchen, sind jedoch Debatten um ihre Nutzung. Dafür brauchen wir Foren, die Debatten organisieren können.
In diesem Kontext geschieht aber ganz Verblüffendes: Ansätze solcher Foren, von Instrumenten, die Entwicklung begleiten, sollen verschwinden. Sicher: Die Medienversammlung so, wie sie konzipiert war, ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Aber sie einfach abzuschaffen, ist es erst recht nicht. Wir brauchen alternative Formen der Durchführung. (…)
Für mich stellt sich also die Frage: Wo soll denn der Diskurs über das, was sich im Medienumfeld abspielt, über das, was ich schlagwortartig skizziert habe, stattfinden, wenn nicht in diesen vom Parlament vor einiger Zeit geschaffenen Foren, die es nicht mehr geben soll?
Auch mit Blick auf den Bürgerfunk gilt aus meiner Sicht: Die schiere Einschränkung von Möglichkeiten ist sicherlich nicht der richtige Weg. Vielmehr geht es doch in einer Zeit, in der das Internet auch Möglichkeiten von Social Networking und des Entstehens von Communities schafft, darum, das partizipatorische Element in den traditionellen Medien zu stärken und den Bürgerfunk sowie die Idee des Bürgerfunks in die digitale Welt zu überführen. Es ist ein wenig anachronistisch, an dieser Stelle einfach restriktiv zu reagieren, sich auf lokale Bezüge in einer globalisierten Welt zu beschränken und zu verlangen, in einer globalisierten Welt solle alles nur noch deutschsprachig sein – das kommt einem geradezu paradox vor -, Produktionshilfen zu streichen und Sendezeiten zu begrenzen. Eine solche restriktive Politik schafft sicherlich nicht das, was wir brauchen, nämlich Foren des Diskurses. Und auch das Parlament – wir hatten es in unserem Bericht erwähnt – hat seine Räume für den Diskurs über Medienpolitik eher eingeschränkt, weil der Hauptausschuss einfach derart überlastet ist. Die von Ihnen vorgelegte Novelle insgesamt ersetzt mit ihrer Streichliste kein medienpolitisches Konzept. Sie sind meiner Meinung nach schlicht zu kurz gesprungen.
Prof. Dr. Bernd Blöbaum (Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Institut für Kommunikationswissenschaften):
Ich kann nicht erkennen – das gilt für Nordrhein-Westfalen, aber auch für alle anderen Bundesländer –, dass die Vielfalt im Lokalen besser geworden ist. Im Gegenteil: Wir haben es mit Konzentration zu tun. Wir haben es in der Regel mit weniger Medienangeboten zu tun. Die Zahl der Einzeitungskreise hat dramatisch zugenommen. (…) Zu den Bereichen Qualifikation und Medienkompetenz ist schon hinreichend deutlich geworden, dass es durch den Bürgerfunk sehr gute Ausbildungsleistungen in Richtung Medienkompetenz gegeben hat. Ich kann nicht erkennen, dass diese Leistungen auf anderen Gebieten oder von anderen Anbietern in der Breite und in der Vielfalt und Tiefe erbracht werden können. (…) Einzigartigkeit zeichnet Nordrhein-Westfalen aus. Man hat hier den Mut bewiesen, mit dem Bürgerfunk ein sehr fortschrittliches Modell zu schaffen, übrigens auch mit dem Lokalfunk, der über kurz oder lang doch relativ erfolgreich ist. Diese Einzigartigkeit zu erhalten sollte eher ein Ziel sein, als sie zumindest an den Rändern einzuschleifen. (…)
Prof. Dr. Helmut Volpers (Institut für Medienforschung):
Die Fragen, die Herr Blöbaum gerade beantwortet hat, gingen auch an mich. Ich kann mich seinen Ausführungen zu beiden Fragenkomplexen hundertprozentig anschließen und möchte sie nur an zwei Punkten ergänzen. (…) Insofern – und damit komme ich zu der Frage, ob bei dieser Novelle etwas fehlt – ist dies im Kern keine Novelle des Landesmediengesetzes, sondern bezieht sich bis auf die Frage des Medienrates ganz überwiegend auf den Bürgerfunk. Da wäre die Frage zu stellen, ob man nicht besser vielleicht den Rundfunkänderungsstaatsvertrag abgewartet und dann über bestimmte Regelungsbedarfe – Herr Brautmeier hat das angesprochen – im Bereich Digitalisierung, Internet, Veränderung der Medienwelt nachgedacht hätte.
Ingrid Scheithauer (Isip Communications, Meckenheim):
Frau Nell-Paul hat auch mich gefragt, ob die Novellierung des Landesmediengesetzes den aktuellen Entwicklungen Rechnung trägt. – Nein. Bei allem Respekt: Ich finde diese Gesetzesnovelle einfach skurril. So, wie Herr Brautmeier die Handlungsbedarfe aufgezeigt und mit Blick auf die Genfer Wellenkonferenz aufgeschlüsselt hat, muss auch ich sagen: Nordrhein-Westfalens Radiolandschaft wird sich komplett ändern. Es steht das Datum 2015 drin, und jetzt muss man sich damit auseinandersetzen. Das Modell ist nicht so abbildbar. Und es hilft Ihnen nichts, wenn Sie das eine streichen, um das andere zu bewahren. Sie werden es mitnichten bewahren können. Warum versuchen Sie nicht, ein Gesamtpaket zu schnüren, mit dem sie politisch gestalten und einen Rahmen setzen können? Das wäre meiner Meinung nach die Aufgabe von Politik. Die Herausforderung an Nordrhein-Westfalen, im Verbund aller Bundesländer wieder eine wichtige tonangebende Rolle zu spielen, hat Herr Brautmeier auch aufgezeigt – mit all den Gestaltungsnotwendigkeiten, die sich durch die Digitalisierung ergeben und die ihren Niederschlag nicht in einem nordrhein-westfälischen Landesmediengesetz, sondern nur in einer Änderung des Rundfunkstaatsvertrags finden können; als Stichworte nenne ich „Transparenz“, „Rolle der Plattformbetreiber“ usw. Die Liste können Sie im Bericht des Landesmedienrates – Herr Blöbaum hat es schon gesagt – nachlesen. Also: Es gibt viel zu tun. Aber mit dieser Novelle wird, wie ich glaube, das Kind mit dem Bade ausgeschüttet und nichts gestaltet.
Jürgen Mickley (Landesverband Bürgerfunk NRW e. V., Vorstandsmitglied):
Herr Keymis hat nach den von uns befürchteten Folgen hinsichtlich der Verschiebung der Sendezeit gefragt. – Im Wesentlichen fürchten wir den Rückgang der Motivation. Das ist sehr leicht nachvollziehbar: Je später der Abend, desto geringer die Hörerzahl – um es einmal auf diese kurze Formel zu bringen. Dies können wir vielfach belegen. Überall, wo der Bürgerfunk im Laufe der zurückliegenden 17 Jahre zeitlich verschoben worden ist – von 18 auf 19 Uhr oder von 19 auf 20 Uhr –, haben wir nicht nur, über den Daumen gepeilt, die Halbierung der Zahl der Hörerschaft hinzunehmen gehabt, sondern auch die Halbierung der Zahl der Gruppen. (…)
Der zweite Punkt, der zu befürchten ist: Es bleiben unter Umständen die Produzenten übrig, denen eine möglichst große Hörerschaft eigentlich unwichtig oder egal ist. (…) Auch Produzenten bestimmter Musikshows sagen: Uns ist es eigentlich egal, wie viele Hörer wir haben. Je spezifischer die Musik, desto spezieller die Hörerschaft. Denken Sie an Independent, Heavy Metal oder so. Vertreter dieser Musikrichtungen sagen: Wir können auch um 23 Uhr senden. (…)
Zur Folge der zeitlichen Reduzierung: Viele Bürgerfunkerinnen und Bürgerfunker haben natürlich den Eindruck (…): Man nimmt uns, den Bürgerinnen und Bürgern, die Stimme; Politik will uns nicht hören. – Damit produzieren Sie zumindest bei den Bürgerfunkern, den Betroffenen, Resignation und Rückzug. (…) Ich bitte Sie inständig, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen. (…) Es gibt Menschen, es gibt Bürgerfunkgruppen. Und diese Menschen und Bürgerfunkgruppen fühlen sich hin und her geschubst und geschoben. Sie sollen engagiert Radio machen. Sie sollen sich engagieren in unserer Gesellschaft. Sie sollen sich einmischen, sollen sich an der politischen Meinungsbildung beteiligen – aber unter solchen Umständen, mit solchen Aussichten und Perspektiven? (…) Auch Bürgerfunk fragt sich, insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Digitalisierung: Was soll das eigentlich alles? Warum krempeln wir für einen Zeitraum von drei oder fünf Jahren heute alles um? Das wäre die Übergangsfrist, die ich Ihnen am liebsten ans Herz legen möchte. Nehmen Sie doch als Übergangsfrist die, die sich uns durch den technischen Wandel geradezu aufzwingt, und regeln Sie dann etwas neu. Aber das, was im Augenblick geschieht, ist derart demotivierend, dass ich mich nur frage: Woher soll ich Motivation nehmen, daran mitzuarbeiten?
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